Zwei Jahre zurückliegender einmaliger Drogenkonsum Ausschlußkriterium bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hey, ich hab vor zwei Jahren auf einer Party unter Alkohol eineinziges Mal MDMA (XTC) konsumiert und bin aufgrund der "normalen" Folgen (Schlaflosigkeit) an den darauflegenden Tagen einmal zum Hausarzt um mich diesbezüglich Untersuchen zu lassen. Bitte keine Belehrung wie blöd ich bin/war..., war mit einer meiner größten Fehler und seitdem hab ich keinen Alkohol, Zigaretten oder Drogen mehr angefasst.
Meine Frage ist nun, wie wirkt sich dieser Besuch beim Arzt bei den Gesundheitsfragen bei der BU aus? Kann die BU-Versicherung das irgendwie rausbekommen (zb. sich von der der Krankenkasse die Diagnose geben lassen, eventuell auch erst später WENN/FALLS es zu einer Inanspruchnahme kommt)? Muss ich das bei den Fragen angeben? Vielen Dank im vor raus.
5 Antworten
Muss ich das bei den Fragen angeben?
Wenn danach im Antrag gefragt wird, muss dies angegeben werden !
Kann die BU-Versicherung das irgendwie rausbekommen (zb. sich von der der Krankenkasse die Diagnose geben lassen, eventuell auch erst später WENN/FALLS es zu einer Inanspruchnahme kommt)?
Von der Krankenkasse zwar nicht, aber von den behandelnden Ärzten.
Unabhängig davon, nennt man dies Versuch zum Versicherungsbetrug und dies würde bedeuten, dass die Beiträge für die Katz waren, die Beiträge auch nicht zurück erstattet werden und außerdem ein Strafverfahren eingeleitet werden würde, wenn dies irgendwann mal heraus kommt.
Also mit anderen Worten, alles angeben beim Antrag, nach dem gefragt wird.
Unter Umständen besteht ja die Möglichkeit, dass der Antrag angenommen werden würde - evt. auch nur mit einem geringen Zuschlag, oder mit einem Ausschluss der Leistung bei weiterer Einnahme von Drogen.
Gruß N.U.
@RudiRatlos,
sorry - aber ich nenne eine vorsätzliche Falschangabe in einem Versicherungsantrag - versuchter Versicherungsbetrug.
Unter einer Obliegenheitsverletzung verstehe ich etwas anderes.
Gruß N.U.
Wie Sie oder ich das sehen ist völlig unerheblich.
Die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig.
Steht es beim Arzt in der Krankenakte, musst du es angeben.
Suche einen Versicherungsmakler auf und lass dir helfen.
Ohne Schweigepflichtentbindung keine Leistung. Decken sich die Antworten nicht mit den Daten in der Krankenakte --> vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. --> Versicherung bleibt leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.
Ja.
Ob es in der Krankenakte des Arztes steht weiß ich nicht (schreiben die nicht alles da rein??), ich war nur ein einziges mal bei diesem Allgemeinmediziner (während meines Praxissemesters über 500km von Zuhause weg).
Blöde Frage, aber kann ich da einfach so bei dem Arzt anrufen und fragen was da drin steht?
Das ist angabepflichtig.
Such´ Dir ein Versicherungsmakler, der kann Dir helfen, Voranfragen sind hier notwendig. Das wird schwierig, aber auf keinen Fall bei einem Versicherer mal einfach so ein Antrag stellen und schauen.
Du musst alle ärztlichen Behandlungen und Befunde der letzten 5 Jahre beim Antrag angeben- Bei manchen Fragen heißt es "jemals"
"vergisst" du da so etwas, das aber bereits einmal diagnostiziert wurde, wird im Leistungsfall dein Vertrag rückwirkend aufgehoben.
Eine Falschaussage im Antrag führt unweigerlich zur Aufhebung des Vertrages.
Du entbindest deine Ärzte und auch die Krankenkasse von der Schweigepflicht.
Die gesundhtsfragen sind genau zu beantworten, wird gefragt waren sie in den letzten xx Jahren abhängig kannst du das nach deiner Schilderung verneinen, wird gefragt ob du in den letzten xx Jahren gegen das btm verstoßen hast, müsstest Du mit Ja antworten. Und ja, im Leistungsfall hat der Risikotrager das Recht bei Arzt und Krankenversicherung alle Auskünfte zu erhalten sonst ist er leistungsfrei. Meine Empfehlung, einen Vertrag wählen der von Dir richtig mit nein zu beantworten ist, oder einen Vertrag ganz ohne gesundhtsfragen wählen. Aber die Frage in keinem Fall falsch beantworten.
Wo gibt es denn eine BU ohne Gesundheitsfragen?
Auf jeden Fall wird nach Arztbesuchen in den letzten 5 Jahren gefragt, Wegen Kopfschmerzen? Bitte genaue Diagnose nachreichen.
Migräne wäre bereits ein Auschlussgrund
ALSO BITTE !!!!..
die Vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit, deren Verletzung entsprechend eine Obliegenheitsverletzung ist die zur sofortigen Vertragsaufhebung führt....
Ein Versicherungsbetrug oder eine anders gelagerte Straftat liegt bei einer Obliegenheitsverletzung nicht vor.
Ich gebe Dir aber insoweit Recht, die Beiträge sind weg und Versicherungsschutz kann dadurch auch nicht erlangt werden.