Kann man zwei Ausbildungsverträge gleichzeitig unterschreiben?
Eine Freundin hat sich in einem Betrieb beworben und auch schon den Vertrag unterschrieben nun hat sie sich umentschieden (aber nicht 100% ) und möchte daher den anderen Vertrag von einem anderen Betrieb auch unterschreiben und sich letztendlich entscheiden wo sie hingeht. Was meint ihr? Merkt die jeweilige Kammer das das die Person an zwei Betrieben Verträge unterschrieben hat? Wird deshalb das zweite Abgelehnt ? Oder wird dann das zweite Betrieb genervt sein das man nicht erähnt hat das man auch was anderes noch offen hat und deshalb einem dann absagen? Was meint ihr ? Kennt sie da jemd aus?
6 Antworten
Wenn sie einen weiteren Vertrag unterschreibt, begeht sie gegenüber der ersten Firma Vertragsbruch, gegenüber der zweiten Firma täuscht sie nicht vorhersehende Tatsachen vor. In beiden Fällen wäre Rauswurf das mindeste. Beide Firmen hätten gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadenersatz.
Und natürlich fällt das auf. Die Besetzung von Ausbildungsplätzen wird gemeldet.
Wenn man sich nich nicht sicher ist, soll man nichts unterschreiben. Sobald ein Vertrag unterschrieben ist, ist der auch binden - und zwar für beide Seiten, nicht nur für die Firma. Eine Kündigung bzw. ein vorheriger Ausstieg wird sicher möglich sein, das muss aber erst vollzogen sein bevor man etwas neues unterschreibt und sollte gegebenenfalls auch der neuen Firma mitgeteilt werden.
Die Besetzung von Ausbildungsplätzen wird gemeldet. Wohin wird das gemeldet, bestimmt nicht an diese beiden Betriebe. Völliger Schwachsinn die Aussage. Wenn das gemeldet wird sind 2 Stellen besetzt und nun? Das bekommt niemend mit, dass die eine Person 2 Ausbildungsplätze blockiert.
"das muss aber erst vollzogen sein bevor man etwas neues unterschreibt und sollte gegebenenfalls auch der neuen Firma mitgeteilt werden."
Leider falsch.
Die kann beide Verträge unterzeichnen und bevor sie die Ausbildung beginnt, kündigen. Sie darf nur nicht 2 Verträge haben wenn die Ausbildung beginnt. Vorher kann sie machen was sie möchte.
*vorherrschende, nicht "vorhersehende"...
Naja, man kann einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag auch vor Ausbildungsbeginn noch kündigen... Aber es kann schon sein, dass die Schule dann das Unternehmen anschreibt, dass diese Person schon an der Schule angemeldet ist. Das kommt natürlich nicht so gut.
Wenn sie schon zwei feste Zusagen hat, soll sie sich eben entscheiden.
Alles andere wäre vor allem einfach nur unfair gegenüber dem Unternehmen, das vielleicht kurz vor knapp keinen Ersatz mehr findet, und auch unfair gegenüber den anderen Bewerbern, die sinnlos hingehalten werden.
Hallo,
würde ich nicht machen!
Sie sollte schleunigst sagen, daß sie an der einen Stelle keine Ausbildung machen will.
Emmy
Was meint ihr ?
Dass dieses Verhalten möglicherweise unfair gegenüber jemandem ist, der auch noch einen Ausbildungsplatz sucht und keinen findet. Und dass der nicht gewählte Ausbildungsplatz letztendlich unbesetzt bleibt.
Während der Probezeit kann sie natürlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Anstand würde aber zumindest verlangen, dass sie schnellstmöglich dem Betrieb absagt, dessen Ausbildungsangebot sie doch nicht annehmen möchte.
So kommt sie vermutlich noch halbwegs ohne Ansehensverlust aus der Sache raus.
Deine Freundin hat sich bereits entschieden: Sie hat einen Vertrag unterschrieben!
Da kann man nicht mehr abwarten und mal sehen! Wenn sie jetzt wirklich lieber zu der zweiten Firma möchte, dann muss sie sofort versuchen, den Vertrag mit der ersten rückgängig zu machen!
Das ist doch kein Spiel!!!!!!!!
Sie kann bis 1 Tag vor Ausbildungsbeginn noch kündigen. So ist das Spiel - leider.