Zwangsvollstreckung wenn man für das Kind kein Essensgeld bezahlt hat. Aber keine Mahnung oder sonst was bekommen hat. Was wird bei der Vollstreckung gemacht?

5 Antworten

Es wird eine Pfändung angekündigt, weil Du das Essensgeld des Kindes nicht gezahlt hast.

Du wirst vielleicht keine schriftliche Mahnung erhalten haben, aber sicher doch mündlich an die Zahlung erinnert worden sein.

Unfassbar.....!

Das bedeutet zusätzliche und durchaus vermeidbare Kosten für Dich! Du weißt doch, dass für Dein Kind Essensgeld fällig ist. Das steht sicher im Vertrag für den Kindergarten! Stell Dir vor, die müssten hinter allen Geldern herlaufen, dann haben die Damen und vielleicht auch Herren, keine Zeit mehr für die eigentliche Arbeit!

Wenn man vereinbarte Beträge nicht bezahlt, kann es zur Vollstreckung kommen und das ist überall üblich!

Alles Gute

Vollstreckung ist als Vollstreckung gemeint, oder was dachtest Du?

Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu schreiben. Einen Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Schuldner in Verzug und setzt sich einem Vollstreckungsverfahren aus.

Die Zahlung wurde entweder schriftlich vereinbart oder nicht. Wenn keine besondere Zahlungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen.

Die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung könnte man mit etwas gutem Willen doch als Mahnung ansehen....

Das Geld wurde ja offensichtlich über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt...warum eigentlich? Geld für Internet ist doch auch da.

Kontopfändung, Gerichtsvollzieher und dergleichen.