Bußgeld bezahlt mit dem Verwendungszweck "Bußgeld" und jetzt Mahnung bekommen muss ich das hinnehmen?
9 Antworten
Wenn du einen Bußgeldbescheid bekommst, ist auf dem Bescheid immer ein Aktenzechen vermerkt. Unter diesem Aktenzeichen ist dieser Bußgeldbescheid gespeichert. Das Aktenzeichen musst du in der Rubril "Verwendungszweck" eintragen, nur dann kann die Bußgeldstelle deine Überweisung zuordnen.
Schreibst du nur "Bußgeld" unter Verwendungszweck, so kann diese Zahlung nicht zugeordnet werden und der Bußgeldbescheid gilt als nicht bezahlt.
Ist die Zahlungsfrist überschritten, so löst das im Amt ein Mahnverfahren mit Gebühren aus.
Mir ist mal etwas passiert, als ich ein 10 € Knöllchen bekam und den Betrag von der Bank überweisen liess. Die haben zwar das Aktenzeichen unter "Verwendungszweck" eingetragen, aber anstatt der 10 € , irrtümlich 20 € überwiesen. Folge davon war, dass ich auch eine Mahnung mit Gebühren bekam, diese aber ignorierte, weil ich eben der Meinung war, die Sache sei mit der Überwesung erledigt. Habe da nicht lange nachgeschaut, ob nun 10 € oder 20 € überwiesen wurden. Eines Tages bekam ich von 2 Polizisten Besuch in der Firma und die wollten ein Protokoll aufnehmen, warum ich nicht zahle. Die Polizisten fuhren über 40 Kilometer, einfache Fahrt, um mich zu besuchen.
Ich habe das Protokoll verweigert. Da wollten die von mir den Zahlungsbeleg sehen, als ich sagte, dass die Sache erledigt sei. Den hatte ich freilich nicht dabei.
Habe dann zuhause meine Kontoauszüge überprüft und dabei fiel mir der Fehler auf. Fuhr dann zu einer Polizeidienststelle mit den Unterlagen. Die haben das dan für mich erledigt. Nach 4 Wochen bekam ich von der Bußgeldstelle den überzahlten Betrag von 10 € per Verrechnungsscheck zurück. Gebühren musste ich auch keine zahlen.
Wollte damit nur mal sagen, wohin das führen kann, wen man Bußgeld bezahlt hat, aber wie in meinem Falle 10 € zuviel. Die 20 € konnten nicht zugeordnet werden, trotz Aktenzeichenangabe, weil im Computer eben 10 € gespeichert waren.
Diese Aktion mit dem Polizeibesuch und meiner zusätzlichen Aufwendungen haben am Ende mehrere hundert Euro an Kosten verursacht.
Auf dem Bußgeldbescheid stand bestimmt ein Aktenzeichen. Ohne diese Angabe können die Deine Zahlung überhaupt nicht zuordnen, deshalb gilt das als nicht gezahlt und Du hast eine Mahnung bekommen. Dein Fehler.
Geh mit dem Kontoauszug, der die Zahlung belegt, zur Stadtverwaltung und kläre das persönlich, wird man ja wohl drüber reden können.
Oder Du machst ne Fotokopie des Beleges und schickst das an die Stelle mit der Anmerkung "Wurde von mir bereits bezahlt, habe leider im Verwendungszweck das Aktenzeichen vergessen".
Mach es bald, da sind immer Fristen zu wahren, sonst kommt gleich die nächste Mahnung und das wird dann teurer.
lg Lilo
Da stand bestimmt irgendein Hinweis, was Du angeben sollst, damit sie es zuordnen können.
Akten-Nr, unser Zeichen o.ä.
Bussgeld alleine als Verwendungszweck reicht nicht.
Um Deine Frage zu beantworten. Ja Du mußt es hinnehmen und hoffen sie erlassen Dir die Mahngebühr, wenn du ihnen nachweist das Du fristgerecht, eine Woche nach Zugang des Bescheides, gezahlt hast. Solltest Du auch da etwas später gezahlt haben kann es sein, das Du die Mahngebühr auch zahlen mußt.
Ich kann da nur sagen, selbst Schuld den Bescheid nicht gescheid gelesen zu haben und das falsche angegeben zu haben.;)
Schick denen eine Kopie vom Kontoauszug und das wars dann. Man schreibt übrigens in den Verwendungszweck immer die Vorgangsnummer