Zwangsversteigerung Haus.Vorher Ausziehen?

7 Antworten

Der Bekannte ist Eigentümer der Immobilie und es ist wirtschadftlich gesehen ein grosser Fehler dort auszuziehen, da er dann Miete (in der neuen Wohnung) bezahlen muss und die Immobilie unterhalten muss.

Müssen tun sie nichts aber sollten es.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienschutz.html

Ihr bekannter steht nach wie vor als Eigentümer im Grundbuch! Das ändert sich frühestens mit der Erteilung des Zuschlags an den Mietsbietenden und der Berichtigung des Grundbuches auf diesen als dem neuen Eigentümer, dem das Objekt dann aufgrund hoheitlichem Akt zugeschlagen wird; daher auch kein Notarvertrag! Der erste Schritt zur Einleitung der Zwangsversteigerung war die Beschlagnahme des Objektes durch das Gericht zu Gunsten der betreibenden Gläubigerin. Solage, wie bei Einfamileinhäusdrn üblich, keine Zwangsverwaltung angeordnet ist, wird die Gläubigern mangels finanzieller Möglichkeiten des Schuldners für den Erhalt des Pfandobjektes, einschlielich des Schutzes vor dem zufälligen Untergang, sorgen. D.H. sie zahlt z.B. die Versicherungen anstelle des Schuldners. Diese Beträge pappt sie dann auf die ohnehin vorhandene Forderung gegen den Schuldner obendrauf. Ihr Bekannter ist gut beraten, bereits jetzt, wo er einen neue Wohnung in Aussicht hat, das Gebäude mit allem was er daraus bewegen kann, zu verlassen. Zerstören sollte er dabei nicht, da dies als eine strafbare Hnadklung ausgelegt werden kann.

Solange das Haus nicht versteigert ist, kann der Eigentümer drin wohnen bleiben. Der Eigentümer muss auch keine Miete zahlen.

Wenn die Nebenkosten nicht bezahlt werden ist es oft so, dass der Gläubiger diese zum Erhalt seines Sicherungsgutes übernimmt. Da diese jedoch die Forderung erhöhen ist das auch nicht unbedingt zu empfehlen.

Wieso jedoch ausziehen und teuer Miete bezahlen wenn man noch "umsonst" wohnen kann.

Bis zum Verkauf zahlen die Eigentümer sämtliche Nebenkosten.

Ich vermute mal, das Haus "gehört" auch nicht der Bank, sondern wurde dort finanziert und die Raten wurden nicht mehr gezahlt.

Und nun hat die Bank die Zwangsversteigerung eingeleitet.

Bis zum Verkauf des Hauses sind die jetzigen Eigentümer für alle Kosten zuständig.

MelleMausi 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 09:11

Die Versteigerung läuft schon länger..hatten schon mehrere Termine. Laut Bank wurde die Eigentümerin aus dem Grundbuch gestrichen.

BonniesRanch  18.05.2010, 09:13
@MelleMausi

Das kann nicht stimmen. Wer steht denn jetzt als Eigentümer im Grundbuch?

MelleMausi 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 09:16
@BonniesRanch

Laut Aussagen die Bank?Ist aber nur Hören-Sagen

man kann eigentlich in dem haus wohnen bleiben bis es versteigert ist. auch wenn die leute ausziehen, müssen sie auch dafür sorgen das die straße gefegt wird oder der winterdienst muss auch gemacht werden. wenn sich eh kein käufer findet ist doch gut. wenn keiner in dem haus wohnt wird es für randalierer eine einladung sein die fenster einzuwerfen oder der gleichen.