Kontopfändung... rechtswidrig?!
Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht.
Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.