Zuschläge für Pflegedienstpersonal
Die Pflegekasse hat mir die Auskunft erteilt, dass Zuschläge von Mo bis Fr ab 20 Uhr gelten, Sa ab 14 Uhr und komplett Sonn- und Feiertage. Bei der Ambulanten Pflege, die man für Angehörige in Anspruch nimmt, wird dies auch monatlich abgerechnet.
Wie ist es aber mit dem Pflegepersonal selbst, warum werden oft nur Sonn- und Feiertage abgerechnet????? Hat das Pflegepersonal nicht das gleiche Recht die Zuschläge wie bei der Abrechnung zu erhalten oder ist das abhängig vom Arbeitsvertrag??? Wo und wie kann man sich sachkundig machen oder kennt sich jemand speziell aus?
5 Antworten
Hi,
ich war über 20 Jahre im Pflegedienst tätig und 3J.davon PDL und das höre ich zum ersten mal das Pflegekassen Zuschläge bezahlen,an den Pflegedienst. Ich schicke dir einen Link da stehen die Module drin die der Pflegedienst abrechnet und da steht nichts von Zuschlägen.
http://www.maerkische-sozialstation.de/html/leistungsumfang.htm
Vielen Dank für das Sternchen
Ließ dir mal den Arbeitsvertrag durch da müßten die Zuschläge aufgeführt sein.
-- Hier läuft was falsch, die Zuschläge zahlt der Arbeitgeber an sein Pflegepersonal!!!! Ich habe mich nur beim Pflegedienst erkundigt, was monatlich an Zuschlägen vom Ambulanten Dienst für unsere Mutter monatlich in Rechnung gestellt werden kann. Da ich ein sehr gutes Verhältnis zum Pflegedienst unserer Mutter habe, habe ich ihnen die Aussage von der Pflegekasse weitergegeben: Zuschläge von Mo bis Fr ab 20 Uhr, Sa ab 14 Uhr und komplett Sonn- und Feiertage.
-- Nach meiner Aussage wurde das Pflegepersonal stutzig, da sie von Ihrem Arbeitgeber nur Sonn- und Feiertage Zuschläge bezahlt kommen!!!!
-- Wenn unserer Mutter Zuschläge in Rechnung gestellt werden können, der Ambulante Dienst das auch macht - warum Zahlt er seinen Leuten nicht auch identische Zuschläge!!!!! Um diese Problematik geht es mir!!!!
Ich verstehe dich ganz, darum solltest du eine Beschwerde beim MDK machen, die sind für so etwas zuständig.
Der MDK hat damit nichts zutun er ist für die Einstufungen verantwortlich. Es ist die Pflegekasse die darüber Auskunft geben kann.
Der MDK ist aber auch für Beschwerden und Mißstände zuständig, ist die sogenannte Prüfstelle der Pflegekassen. Die müssen solchen "Mißständen" nachgehen.
warum gehst du nicht zur Gewerkschaft? Die sind für solche Fragen zuständig, oder das Lohnbüro!
Diese Rechte werden in den Arbeitsverträgen und in den Tarifen geregelt. Viele aber bangen um ihren Arbeitsplatz und so machen die AG mit den AN , was sie wollen.
So ist es schon lange nicht mehr, denn es ist ein Pflegepersonalnotstand, jetzt ist man froh Personal zu bekommen!!!!
Wende dich an den MDK, die sind für solchen Beschwerden zuständig. Ihr habt ein Recht auf das Geld und dürft euch nicht ausnutzen lasssen.
Nachtrag
Grundsätzlich muss man zwischen dem Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und der steuerrechtlichen Regelung unterscheiden. Das Einkommensteuergesetz legt nur die Bedingungen für die Steuerfreiheit fest. Dort steht nicht, dass diese Zuschläge in genannter Höhe gezahlt werden müssen.
Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.