Zurückweisung von der Prüfung zulässig?
Hallo, mir (Studentin) ist leider folgendes passiert:
Bei der Prüfungsanmeldung zu einer Examensprüfung konnte ich einen Leistungsnachweis nicht vorlegen, er wurde vom zuständigen Sekretariat verschusselt. Ich konnte ihn auch bis zum Prüfungstermin nicht auftreiben, die Dozentin war/ist nicht erreichbar. Laut Prüfungsordnung/Prüfungsamt hätte ich alle Nachweise bis zu einen bestimmten Termin bringen müssen - nun wurde ich zurückgewiesen und von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
Kann das sein? Für mich: Willkür pur! Wer wäre hier zuständig?
Danke für alle Antworten!
2 Antworten
Kannst du das Sekretariat nicht zur Rede stellen?
Verlange, dass das Sekretariat das Ganze aufklärt!
Denn immerhin scheint es deren Verschulden zu sein.
Vielleicht findet es sich ja wieder an.
... aber wenn der von Dir abgegeben wurde, wird er doch auffindbar sein oder es gibt eine Zweitschrift vom Aussteller. Viel Glück..