Darf ein Azubi auf der Arbeit für seine Prüfung lernen, Gesetzlich?
Hallo,
darf ein Azubi rein Gesetzlich auf der Arbeit für seine Prüfung lernen?
Nehmen wir an, Azubi XY hat nun Arbeitszeiten "Fest" bekommen, vorher konnte er um 6 anfangen und dann Mittags gehen um Abends zu lernen.
Nun soll er aber erst um 10 Uhr Anfangen ist deshalb erst spät Zuhause und sagt er könnte dann nicht mehr lernen.
Ist ein Betrieb dazu Verpflichtet, Ihn auf der Arbeit für seine Prüfung lernen zu lassen? Oder muss der Azubi selber schauen wie er das macht?
6 Antworten
Ich weiß nicht ob es dafür eine gesetzliche Regelung gibt . Aber ich habe 2 Ausbildungen und bei beiden Ausbildungen durfte ich während der Arbeitszeit lernen . Meine Ausbilder begründeten das damit Falls Fragen aufkommen das man diese dann direkt bespricht und nicht komplett allein auf sich gestellt ist
Sein Ausbilder muss ihm helfen, den Prüfungstoff zu erfassen. Das sollte im praktschen Bereich in der normalen Mitwirkung, so nennt man Azubi-Arbeit geschehen. Wenn notwendig, muss er extra Zeit bekommen. Die Theorie muss er aber alleine lernen. Wann er das macht, ist sein Bier.
Zur Arbeit geht er um zu arbeiten. Was sonst? Nebenbei: während er arbeit, lernt er ja auch automatisch etwas über seinen Job "learning by doing".
Dann muss er früher aufstehen und morgens lernen sowie am Wochenende. Wo ist das Problem?
Es geht bei ihm um die Prüfung, die überhaupt nicht relevant ist zu dem, was er auf der Arbeit macht. Von daher ist mit "learning by doing" nichts.
Wo das Problem ist? Das er vorher bzw ihm gesagt wurde er hat Gleitzeit, er sich das so einteilt damit er lernen kann und jetzt dann doch andere Arbeitszeiten gesetzt werden und er daher keine Zeit dafür hat.
Weder im BBiG noch im JArbSchG findet sich eine Regelung, die den Ausbildungsbetrieb dazu verpflichten würde, die Lernzeit für Schule oder Prüfungen als Arbeitszeit zu vergüten (und darauf läuft Deine Frage ja letztendlich hinaus).
Der Azubi ist lediglich für den Besuch der Berufsschule freizustellen (§ 15 BBiG). Ein Jugendlicher hat zudem Anspruch darauf, für den Tag vor den schriftlichen Prüfungen freigestellt zu werden (§ 10 JArbSchG).
Du kannst auch morgens lernen.
Und ein Betrieb muss alles dafür tun, damit du die Prüfung schaffst.
Auf der Arbeit, sollte er aber auch seine Arbeit erledigen. Wenn dann noch Zeit ist, kann man ihn ja lernen lassen.
Geht ja nicht um mich...
Wenn aber ein Betrieb dafür ALLES tun muss, dann heißt es ja gleichzeitig, das Sie ihn lernen lassen MÜSSEN oder?