Zurückstufung öffentlicher Dienst

3 Antworten

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn es so wäre, würde ich in jedem Falle einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn ich das mal in meinen früheren Bereich projiziere, wäre das A13, und die Rückstufung auf A6. Das wäre eine Reduzierung von fast 50 %. Das geht schon auf Grund des Rechts auf Besitzstandswahrung bzw. des Schlechterstellungsverbots nicht so einfach.

Wenn du schon längere Zeit mit der Gehaltsstufe 13 bezahlt wurdest, hast du deine Lebensverhältnisse auf dieses Niveau eingestellt, möglicherweise auch Kredite aufgenommen, die du mit 13 locker, mit 6 aber nicht mehr bedienen kannst. Das würde dich in den finanziellen Ruin treiben. Wenn aber, als du Leiterin wurdest, schon feststand, dass dies nur eine befristete Zeit dauern würde, oder die Rückstufung auf Grund einer Disziplinarmaßnahme geschehen ist, kannst du dich nicht auf das Schlechterstellungsverbot berufen.

Leider kann ich dir keine weiteren Tipps geben, da mir wichtige Details fehlen. Ich würde mich auf jeden Fall beraten lassen.

Soraya14 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 12:13

Ganz lieben Dank erstmal!!! Also ich bin seit 2005 in dem Unternehmen und seit 4 Jahren Leiterin einer Kita. Die Geschäftsführung hat mir nun angeraten, die Leitungstätigkeit ab August aufzugeben, da ich in ihren Augen nicht die nötige Leistung erbringe. Sie möchten, dass ich von mir aus zurücktrete, also dass ich sage, es war meine eigene Entscheidung. Dafür bieten sie mir an, das Gehalt Stufe 13 bis Jahresende weiterzuzahlen. Und, naja, ich möchte schon gern wieder als Erzieherin arbeiten. Auch der Betriebsrat hat mir dazu geraten. Die Geschäftsführung möchte nun, dass ich ein Schreiben fertig mache, indem ich um eine Rückversetzung bitte. Das werde ich auch machen, hab aber überlegt, ob ich da auch schreibe, dass ich meine derzeitige Gehaltsstufe beibehalten möchte. Dieses Schreiben soll ich leider heute schon abgeben, sie haben es sehr eilig im Moment. Meint ihr, ich kann das so schreiben und dann trotzdem noch mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen? Danke und liebe Grüße...

Ganz lieben Dank erstmal!!! Also ich bin seit 2005 in dem Unternehmen und seit 4 Jahren Leiterin einer Kita. Die Geschäftsführung hat mir nun angeraten, die Leitungstätigkeit ab August aufzugeben, da ich in ihren Augen nicht die nötige Leistung erbringe. Sie möchten, dass ich von mir aus zurücktrete, also dass ich sage, es war meine eigene Entscheidung. Dafür bieten sie mir an, das Gehalt Stufe 13 bis Jahresende weiterzuzahlen. Und, naja, ich möchte schon gern wieder als Erzieherin arbeiten. Auch der Betriebsrat hat mir dazu geraten. Die Geschäftsführung möchte nun, dass ich ein Schreiben fertig mache, indem ich um eine Rückversetzung bitte. Das werde ich auch machen, hab aber überlegt, ob ich da auch schreibe, dass ich meine derzeitige Gehaltsstufe beibehalten möchte. Dieses Schreiben soll ich leider heute schon abgeben, sie haben es sehr eilig im Moment. Meint ihr, ich kann das so schreiben und dann trotzdem noch mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen? Danke und liebe Grüße...

Eine solche Änderung der Tätigkeit macht auch eine Rückstufung möglich. Lass Dich von der Gewerkschaft Ver.di beraten. Sonst wird man eine "einvernehmliche" Reduzierung vornehmen oder eine sogenannte Änderungskündigung vollziehen. Die Gewerkschaft kennt die Arbeitgeber vor Ort mit ihren speziellen Marotten und hat Arbeitsrechtsexperten.