Ist es rechtlich korrekt durch Arbeitsplatzwechsel von Tarif TVöD Gruppe S08a Stufe 4 in Stufe 3 zurückgestuft werden?
Ich arbeite seit 6 Jahren im öffentlichen Dienst als Erzieherin, bin seit August 2013 in der Tarif TVöD-SuE (VKA-Ost) Gruppe S08a von Stufe 3 in Stufe 4 eingruppiert worden. Seit Mai 2016 arbeite ich nun in einem anderen Landkreis, auch als Erzieherin (weiterhin öffentlicher Dienst) Dort wurde ich in der Tarif TVöD-SuE (VKA-Ost) Gruppe S08a Stufe 3 eingruppiert. Steht mir nicht weiterhin die Stufe 4 zu???
1 Antwort
Wenn du keine Besitzstandswahrung ausgehandelt hast, dann wirst du zu den Bedingungen der ausgeschriebenen Stelle eingestellt.
Wobei sich viele Kommunen nicht darauf einlassen, das höhere Gehalt zu zahlen.
Aber eine Nachfrage bei Verdi oder Betriebsrat bringt auch Klarheit