Zurückgezogene Strafanzeige wieder aufleben lassen / Verjährungsfrist?
Wenn man eine Anzeige wegen Körperverletzung zunächst erst einmal zurück gezogen hat und sich die Sache dann doch noch anders überlegt, gibt es in diesem Fall eine gesetzliche Frist in der das möglich ist? Oder besser gefragt, welchen zeitlichen Spielraum lässt einem der Gesetzgeber dafür?
3 Antworten
Was hat sich denn an dem Straftatbestand geändert das Du erneut Antrag auf Verfolgung stellen willst? Sofern die Staatsanwaltschaft schon ermittelt nütz es sowieso nicht den Antrag zurückzuziehen. Du kannst zwar darlegen das Du an einer Verfolgung nicht mehr interessiert bist aber es obliegt der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ob die Verfolgung aufgegeben wird oder nicht. Ist es dabei zu einer Einstellung des Verfahrens gekommen gibt es wohl keine Möglichkeit den gleichen Tatbestand noch einmal anzuzeigen. Dieses Hin und Her wird vor allem dann auch die Aufmerksamkeit der ermittelnden Behörde auf dich richten.
"Zurückziehen" kann man eine Anzeige nicht - nur einen sogenannten Strafantrag. Ich vermute, genau um diesen geht es hier (der ist bei Körperverletzung nämlich notwendig). Ein einmal zurück genommener Strafantrag kann aber nicht erneut gestellt werden http://dejure.org/gesetze/StGB/77d.html
Eine Frist, in der dies trotzdem noch möglich wäre, gibt es nicht.
Vielen Dank für diese klasse und aussagekräftige Antwort!!!
Und vergesse nicht Dich darüber zu erkundigen, wenn Du die Anzeige wieder aufleben lässt, ob Du sie danach, wenn Du es Dir dann erneut anders überlegt hast, wieder zurück ziehen kannst!