Mache ich mich strafbar, wenn ich als frisch 18 jähriger mit einer 15-jährigen zusammen bin?
Hallo,
Ich habe jetzt seit knapp 2 Jahren eine Freundin, welche 2,5 Jahre jünger als ich ist. Es war immer alles gut und auch mit den Eltern gab es keine Probleme. Nun bin ich vor kurzem 18 geworden (meine Freundin wird erst in ein paar Monaten 16) und nun drohte mir der Vater aus dem Nichts, dass er mich „gesetzlich an den Eiern hat“ (Zitat) und dass er mich anzeigen werden, wenn ich irgendwas mache, was ihm nicht passt. Dass ich das nicht verstehe, weil wir eigentlich immer gut miteinander klar gekommen sind ist ein anderes Thema.
Meine Frage ist nun, ob er mich wirklich einfach so anzeigen kann, dass ich als nun 18-jähriger mit seiner 15-jährigen Tochter zutun habe. Ändert sich dort vielleicht rechtlich etwas wenn Sie 16 wird?
Ich bitte dringend um Hilfe, da ich echt keine Anzeige möchte und sonst im schlimmsten Falle den Kontakt abbrechen würde.
Danke an alle, die mir helfen!
4 Antworten
Mache ich mich strafbar, wenn ich als frisch 18 jähriger mit einer 15-jährigen zusammen bin?
Nein.
Egal, ob frisch oder nicht.
Noch einmal ganz deutlich: Du machst dich NICHT strafbar.
Und ihr Vater kann dir GAR NICHTS. Es sei denn, er belabert sie und sie sagt aus, dass du sie genötigt hast, oder so, aber das bricht dir auch das Genick, wenn sie 18 ist.
Ab 14 kann man alles mit allen ab 14 machen.
Probleme kann‘s geben, wenn jemand ü18 ist und ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Entgeltlichkeit vorliegt. Wenn jemand ü21 ist, darf auch nicht noch die Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt werden.
§§ 176, 182 StGB
Das ist nicht strafbar, er kann dich dafür nicht anzeigen, selbst wenn du mit ihr Sex hast.
Solange Ihr in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht also du nicht ihr lehrer trainer oder so bist ist das gesetzlich unproblematisch.
Da kann auch der Vater nichts machen. Zumindest nicht mehr oder weniger als vorher.
Es hört sich an, als wäre ein Mann vom Fach am Werk. Wäre es vielleicht möglich, mich mit den betreffenen Paragraphen zu bedienen, falls diese vorliegen? Würde mich freuen, aber natürlich nur wenn dies kein Aufwand ist :)