Wie lange dauert ein DU-Verfahren?
Da ich ein Dienstunfähigkeitsverfahren bekomme bzw es eingeleitet wird, würde mich nun mal interessieren wie lange das dauert. Ich weiß,es ist unterschiedlich aber nur so ungefähr damit ich mich etwas drauf einstellen kann. Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung und kennt jemand der in der gleichen Situation war oder so.
Falls es hilfreich ist: Ich bin SaZ 4 mein DzE ist am 31.03.2013 also in ca. 11 Monaten. Die Gründe für das DU sind Psychisch und nicht durch den Dienst entstanden.
Hoffe ihr könnt mir ein paar hilfreiche Antworten geben.
4 Antworten
Am besten Du wendest Dich erst einmal vertrauensvoll an den Truppenarzt Deiner Kaserne. Hilfreich wäre auch ein Gerspräch mit dem TE Führer; Dem Kompanie/Batteriechef und dem Standortpfarrer. Ich war auch SaZ 4 und hatte verlängert auf SaZ 8. Genau da began dann meine Fraundin Stress zu machen. Und das wochenlan. Ich war psychisch und phychisch am Ende. Ich habe erst mit dem TE Führer gesprochen. Der wußte dann zumindest Bescheid, warum es mir schlecht geht und ich "raus" will. Dann habe ich mit dem OSA ( Oberstabsarzt) geredet und mit dem Sto. Pfarrer. Auserdem musste ich einen Antrag auf Dienstunfähig wegen psychischer Probleme schreiben. Das ganze ging dann noch an den Generalstabsarzt und wurde dort genehmigt. Es kann auch sein, das man Dich ins BWK zur Untersuchung schickt. Viel Glück StUffz d.R. Marco P.
achja,und wie läuft das ganze ab?
das ist individuell verschieden; gerade bei psychischen Erkrankungen dauert es in der Regel wesentlich länger bis zum Abschluss des DU-Verfahrens.
Es dürfte auch für deinen Lebenslauf nicht positiv sein, wenn du wegen einer DU aus dem Wehrdienst entlassen wirst (Vorlage der Zeugnisse bei Bewerbungen?).
Sobald du voraussichtlich 1 Jahr oder länger DU bist, wird das Verfahren eingeleitet. Allerdings kommt es erst zu tragen, wenn deine Restdienstzeit 1 Jahr und mehr beträgt.
Da du in 11 Monaten DZE hast und das Verfahren jetzt erst eingeleitet wird, wird dein normales DZE wahrscheinlich auch dein letzter Tag sein.
Das DUV wird auch eingeleitet, um die Voraussetzungen einer möglichen Weiterverpflichtung zu prüfen, deine Reserve-Status festzulegen und eventuelle Ansprüche wegen Wehrdienstbeschädigung abzugrenzen.
Wenn du es noch nicht gemacht hast, dann ist es jetzt an der Zeit, daß du für alle im Dienst erlittenen körperlichen und seelischen Schäden mit Nennung der Schadensereignisse Anträge ( für jeden Fall 1 Antrag! ) auf Wehrdienstbeschädigung stellst. Nach deiner Entlassung ist dies nicht mehr möglich - dadurch können dir eventuell zukünftige Rentenansprüche verloren gehen, wenn du solche Anträge nicht gestellt hast - vorausgesetzt, daß du körperliche und seelische Schäden im Dienst erlitten hast.
Wichtig sind diese Anträge auch für eine spätere Anamnese ( Krankheitsgeschichte ), wenn z.B. durch die bei der BW entstandenen körperlichen Schäden du in 10 - 20 Jahren nicht mehr arbeiten kannst und als erwerbsunfähig eingestuft wird. ==> Das ist mir passiert und die Anträge auf Wehrdienstbeschädigung halfen dabei, die Anamnese auf den Ursprung zurückzuführen.
Ich war SAZ8 FWL und habe mir meine Gesundheit durch den Dienst dauerhaft geschädigt.
Das du nicht gefragt wurdest hat folgende Bewandnis. In den ersten 4 Jahren bist du bei der Bundeswehr nur auf Probe und mit bestimmten Krankheiten, oder längerne Krankheitzeiträumen schmeissen sie dich raus. Da ist am Ende egal was dein Problem ist. Eine Gegenvorstellung oder Beschwerde kannst du aber immer schreiben und das solltest du dann doch bald machen.
Die länge des DU Verfahren ist maßgeblich davn abhängig wie schnell du die ganzen Arzttermine abbacken kannst und wie schnell dann die SDBw arbeitet. Ich habe fälle gehabt da hat es eine Woche gedauert und fälle da hat es fast ein halbes Jahr gedauert.
Danke erstmal. Mein KpChef weiß bescheid,mein TE-Fhr auch also das is nich das Problem. Ich war recht lange nicht im Dienst,seit Mai 2011 und jetzt muss ich nächste Woche ins BwK- "Einleitung DU-Verfahren". 1 Tag eben in die Ambulanz,also das ganze steht anscheinend. Was mich wundert,ich bzw scheiße finde ist,dass man mich nicht mal "fragt" was ich dazu zu sagen habe!!ob ich das will oder nicht spielt blöderweise natürlich keine Rolle. Aber macht es nen unterschied wenn ich jetzt zustimme oder ablehne?Vollkommen gleich ob ich es trotzdem bekomme ?(was ich eben werde.) Und wie lange das eben dauert bis das Verfahren durch ist und ich raus bin. Ich müsste auch ne Abfindung bekommen oder?