Zum Eigenschutz: Schutzgitter am Bett im Altersheim wird abgelehnt?

8 Antworten

Und was ist, wenn dein Vater über das Bettgitter steigt, deshalb noch tiefer fällt und sich schwer verletzt? Sowas ist nicht umsonst nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Ein Pflegeheim muss vorher alle anderen Möglichkeiten der Sturzprophylaxe ausschöpfen, erst dann gibt es die Indikation für ein Bettgitter. Wichtig wäre in dem Fall ein Niederflurbett und ggf. eine Sturzmatte vor dem Bett. So kann dein Vater gar nicht mehr stürzen und rollt höchstens über die Matratze.

Gerd01 
Beitragsersteller
 04.04.2021, 18:31

Erst mal danke für die Antwort. Private Gedanken: Wenn mein Vater über das Gitter noch steigen kann, dann ist es zu tief und unbrauchbar, logisch oder?. Bei unseren Kindern habe ich auch darauf geachtet das nichts passiert, und ja, mit hilfe der Bettgitter. Freiheitsberaubung von zu sprechen bei 90+ Dimenz, kann nur ein Paragrafenrichter, kein Mensch. Es ist wirklich eine Katastrophe wie die Welt immer kaotischer wird. Brechen darf er sich alles, aber ja keine Schutzgitter für die Nacht. Hoffentlich muss ich in meinem Alter spähter nicht so ein dummes Zeug ertragen.

Nasty98  04.04.2021, 19:35
@Gerd01

Was denkst du was in einem 90-jährigen, demenziell veränderten Menschen vorgeht, wenn um ihn herum Gitter sind? Er wird Angst bekommen. Er wird nicht verstehen was mit ihm geschieht. Dein armer Vater tut mir echt leid bei so einem unempathischen Sohn.

Nasty98  04.04.2021, 19:37
@Gerd01

Und nein, er darf sich nicht alles brechen. Für solche Fälle muss ein Pflegeheim Niederflurbetten, Sturzmatten und eventuell Sensoren vorhalten. Es gibt so viele Möglichkeiten einen Sturz zu verhindern ohne einen Menschen einsperren zu müssen.

Das ist tatsächlich so: die Anbringung der Schutzgitter wird als Freiheitsberaubung ausgelegt.

Nicht einmal daheim in häuslicher Pflege ist das erlaubt - jedenfalls ist eine externe Pflegekraft bei Hausbesuchen verpflichtet, die Gitter wieder zu entfernen.

Die meisten fürchten diese Maßnahme weil das sehr heikel ist und schon eine Form der Fixierung darstellt. Ich würde mich mal mit den Verantwortlichen unterhalten mit dem Vater zusammen nicht über ihn hinweg, aber so habe ich es auch verstanden, Sie sorgen sich halt. Man könnte was schriftlich aufsetzen und das Gitter begründen. Dann nehmen Sie die Pflegekräfte aus der rechtlichen Verantwortung. Ansonsten mal in Ruhe mit der Heimleitung reden. Bitte transparent bleiben sonst ärgert sich die Pflegeperson und lässt es im schlimmsten Fall an ihrem Vater aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In so einem Fall würde ich mich an den Hausarzt deines Vaters wenden. Er wird dir da ein Rat geben können.

Das Thema Bettgitter ist leider ein zweischneidiges Schwert. Zum einen kann ich nachvollziehen, daß das hochziehen als Freiheitsberaubung angesehen werden kann, auf der anderen Seite aber dient das Bettgitter auch dem Schutz deines Vaters, zumal er ja auch schon mehrmals aus dem Bett gefallen zu sein scheint. Da erachte ich es nicht als Freiheitsberaubung.

Gruß

Wenn niemand sich traut von Pflegern oder Ärzten das Schutzgitter am Bett hoch zumachen. 

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Solch eine Einschränkung der persönlichen Freiheit geht nicht ohne richterlichen Beschluss.

Der Wille, die Zustimmung der Angehörigen reicht da nicht aus.

Gerd01 
Beitragsersteller
 02.04.2021, 17:45

Wo bekomme ich den Richterlichen Beschluss her? Mein Vater ist auch Demenz.

GutenTag2003  02.04.2021, 17:45
@Gerd01

Vermutlich wird das Betreuungsgericht zuständig sein.