Altenpflege-Personalmangel-Überprüfung
Beispiel : Pflegeheim, drei Stationen, normale Besetzung 4 Pflegepersonen für 36 Bewohner. Durch Krankheit laufen am Limit, 2 pflegepersonen für 36 Bewohner, Chef interessiert es nicht, ist dies noch rechtens?? Gibt es nicht irgendwelche Kontrollen die kurzfristig mal die Einrichtung checken kann und den Chef zusammenstauchen? Danke
4 Antworten
Für die Kontrolle der Heime gibt es mehrere Institutionen. Erst mal gibt es das Gewerbeaufsichtsamt. Ein Alten- und Pflegeheim ist ja in erster Linie ein lukratives Gewerbe.
Dann gibt es den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Außerdem könnte das Gesundheitsamt involviert sein, wenn durch den Personalmangel die hygienischen Verhältnisse zu beanstanden wären.
Zusätzlich gibt es die "Heimaufsicht" Diese meldet ihre Kontrollbesuche aber sinnigerweise lange im Voraus an, damit es auch ja nichts zu beanstanden gibt.
Aber Vorsicht !!!Wenn du als Mitarbeiter diese Missstände aufdeckst (Whistle-blower), spielst du mit deiner fristlosen Kündigung.
Hallo wudiwudi,
ich würde eine Überlastungsanzeige schreiben, mit genauen Angaben, wer wann wie gearbeitet hat und unter welchen Bedingungen. Was dabei liegen geblieben ist und daß die optimale Versorgung der Bewohner unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden kann. Das dann der Heimleitung schriftlich zukommen lassen mit der Bitte um Änderung der Umstände und Rückmeldung bis zum nächsten Tag.
Damit stellst Du sicher, daß Du die Missstände weitergegeben hast und Dich nicht mehr in der Lage siehst opimale Pflege zu gewährleisten.
Darauf muß der Heimleiter reagieren.
Heb Dir eine Durchschrift auf und laß Dir den Empfang gegenzeichnen.
Die Überlastungsanzeigen müsste es im Büro oder beim Betriebsrat geben.
Viel Kraft und Erfolg.
Mit Halbwissen ist hier niemandem geholfen...
Weder die Gewerbeaufsicht noch das Gesundheitsamt haben mit der Prüfung des Personalstandes und des Fachkräfteanteils in Pflegeeinrichtungen etwas zu tun...
Auch die Heimaufsicht meldet ihre Kontrollen eher selten an - in so einem Fall sicherlich nicht!
Die zuständige Heimaufsicht ist bei der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung zu finden...
Ich hoffe mal, ich konnte Dir helfen "wudiwudi"
der Heimaufsicht einen Tip geben. Auch der MDK kümmert sich um so etwas
Die regionale Heimaufsicht ist bei der Stadt oder beim Kreis angesiedelt...
Woher weiß ich welche Heimaufsicht für dieses Seniorenzentrum zuständig ist?