mit dem Roller vor der polizei abgehauen - was jetzt?
Gudn abend, vorher ist ein Freund mit seinem Roller vor der Polizei abgehauen. Das ganze war auf einem Feldweg, der zwei Ausgänge hat. An beiden standen Streifen.
Er ist mit ca 75 Km/h auf die Streifen zugefahren, als er sie bemerkt hat ist er weitergefahren über eine Wiese/kleiner Weg über eine schmale Brücke, vorbei an den anderen Polizisten und wieder über eine Wiese, dann heim. Der Roller ist für 50 km/h zugelassen und auch so versichert, allerdings ist er offen, lauft ca 75 - 80 Sachen. Also Fahren ohne: Betriebserlaubnis, Versicherung und Führerschein (er hat nur Mofa - Schein)
Die Herren haben versucht ihn anzuhalten, er ist einfach weitergefahren.
Er glaubt, die haben sein kennzeichen nicht -ich glaubs aber schon, blind sind die Polizisten auch wieder nicht.
Was käme nun für eine Strafe auf ihn zu? Zumal es ja das ´´volle Paket ´´ an illegalem Roller fahren ist und er zusätzlich noch abgehauen ist?
Gruß Fabbolla
Ps: er ist auch riskant gefahren, einfach ´´durch die Polizisten durch´´ gefahren
11 Antworten
Hallo FabbollaF,
sicherlich ist es problemlos möglich über das Versicherungskennzeichen den Versicherungsnehmer zu ermitteln. Auch wenn das Fahrzeug im rechtlichen Sinne nicht zugelassen ist, so sind die Versicherungsdaten und Fahrzeugdaten inklusive der Halterdaten im ZEVI (ZentralenVerkehrsIformationssystem der Polizei) erfasst und die Daten können innerhalb von wenigen Sekunden abgefragt werden.
Aber wenn die Polizei bis jetzt noch nicht bei ihm war, wird da vermutlich auch nichts mehr nachkommen.
Aber was könnte ihm rechtlich passieren.
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Ist durch das frisieren die Betriebserlaubnis erlöschen? Ja
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Ist durch das erlöschen der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz erlöschen? NEIN, den im Falle eines Unfalles ist die Versicherung weiterhin zur Zahlung der angerichteten Schäden verpflichtet, aber sie kann den Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress nehmen
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Liegt durch die Möglichkeit der Regressforderung eine Straftat wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor? **NEIN, das ist nur ein zivilrechtliche Sache, bei der die Versicherung geleistete Zahlungen zurückfordern kann.
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Ist das Flüchten vor der Polizei strafbar, insofern die Polizei noch gar keine Forderung zum Anhalten gegeben hat? NEIN
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Liegt eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor? Ja
Womit muss der Fahrer in dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Polizei doch noch die Fahrt mit dem frisierten nachweisen kann rechnen?
Die Antwort schreibe ich im nächsten Thread, da der Platz hier nicht ausreicht
Danke für die Antwort, bei ihm waren die Polizisten noch nicht.
Also nur so, mein Mofa ist wie gesagt original, ich bin nicht abgehauen, es war ein Freund mit seinem Roller.
Werde ihm das mal erzählen, aber es ist fraglich ob ihn das interessiert.
Gruß Fabbolla
Danke für die Antwort, bei ihm waren die Polizisten noch nicht.>
wie ich schon geschrieben habe, es ist auch recht unwahrscheinlich, dass die Polizei noch bei ihm auftaucht.
Nichts des trotz ist es eine Frage, bis er von der Polizei angehalten wird oder schlimmer noch mit der frisierten Mofa einen Unfall baut und sich damit seine Zukunft verbaut.
Es ist zumindest nicht sonderlich förderlich vorbestraft zu sein oder paar tausend Euro Schulden am Hals zu haben, obwohl man noch nicht einmal arbeitet.
Vielen ist das aber erst bewusst, wenn es viel zu spät ist, weil der Fall der Fälle eingetreten ist.
Die Frage die ich mir immer wieder stelle ist die, ob es die paar Kilometer mehr, die so eine Mofa durch das frisieren läuft wert ist mit so gravierenden Folgen leben zu müssen.
Aber nun gut, ist nicht meine Zukunft und er muss damit leben, wenn doch was passiert.
Hinzu kommt, er will ja sicherlich später auch mal selbst Auto fahren und sich nicht nur von seinen Freunden fahren lassen, weil gerade auch bei uneinsichtigen Straftätern durchaus mal eine mehrjährige Führerscheinsperre in Frage kommt.
Schöne Grüße
TheGrow
Hi,
"Grow" hats weitestgehend und ausführlich beschrieben.
Wenn du deinem Kumpel ne Hilfe sein willst, solltest du dem raten, mit DEM Mopped erstmal nicht mehr rumzufahren.
Auch dann, wenn die das Kennzeichen nicht genau haben, werden die sicherlich verstärkt Ausschau nach so einem Roller - Typ, Farbe usw. halten.
Auch ein ähnlicher Helm oder ne Jacke sind Anhaltspunkte.
Wenn dein Kumpel z.B. mit nem roten Aerox unterwegs war, werden die verstärkt rote Aerox anhalten.
Damit kriegen die den zwar nicht für das Vergehen dran, wo er jetzt noch abhauen konnte, aber irgendwann ham se den, und wenns nur ne ganz normale Kontrolle is.
Dann ham se n Verdacht auf Veränderungen am Mopped (frisiert) und fertig.
Auf de Rolle zum Messen, oder irgendwo wird er dann zerlegt.
Oh Gott! Der traut sich was! Die werden das Kennzeichen sicherlich haben! Was tun? Hm... Wahrheit sagen! Wenn er angibt das jemand anderes gefahren ist... Dann fragt man denjenigen warum er abgehauen ist! Also bei dem heiklen Thema würd ich wohl oder übel zugeben das ich's war!
Das "Jemand anderes ist gefahren" ist auch nicht mehr so leicht ;) Da muss man zum Teil heute schon einige Nachweise bringen. Außerdem blieben dann immernoch einige Dinge im Raum stehen. Die ABE bringt das auch nicht ein und trotzdem führt man ein Fahrzeug ohne gültigen Führerschein / Versicherungsschutz. Außerdem muss man anschließend im Nachhinein ein Fahrtenbuch führen und alle Fahrten protokollieren
Eine Halterabfrage ist so einfach nicht möglich. Der Roller trägt kein amtliches Kennzeichen sondern nur ein Versicherungskennzeichen.
Die Versicherung ist jedoch nur bedingt zur Herausgabe von Daten verpflichtet. Von dieser Seite aus könnte dein Freund Glück haben.
Es kommt natürlich darauf an, ob dein Freund von jemandem erkannt wurde. Dann könnten die Herren Ordnungshüter ganz schnell vor der Türe stehen. In diesem Fall wäre der Kollege dann fällig.
Was tatsächlich auf ihn zukommt, ist schwer zu sagen. Böse könnte es in Richtung PKW-Führerschein werden, da er diesen sicherlich erst verspätet machen kann.
Die Versicherung ist jedoch nur bedingt zur Herausgabe von Daten verpflichtet. Von dieser Seite aus könnte dein Freund Glück haben.
Straftaten sind sicher ein Grund, denkst Du nicht?
Im Rahmen der Aufklärung von Straftaten sind die Versicherungen zur Herausgabe von Daten verpflichtet !!! Und hier liegen Straftaten vor und keine Ordnungswiedrigkeiten
In diesem Fall aber nur mit richterlichem Beschluss.
Ich würde dem Kumpel daher raten, seinen Roller schnellstmöglich zurückzurüsten und die Teile verschwinden zu lassen.
In diesem Fall würde ein wichtiges Beweisstück wegfallen.
Eine Halterabfrage ist so einfach nicht möglich. Der Roller trägt kein amtliches Kennzeichen sondern nur ein Versicherungskennzeichen. >
Das der Roller kein amtlichen Kennzeichen trägt ist zwar korrekt, aber für die Halterabfrage auch keinesfalls erforderlich.
Eine Abfrage der Versicherungsaden ist problemlos innerhalb von Sekunden möglich, da die Daten im ZEVIS eingetragen sind und von jedem Polizeibeamten jederzeit sofort abgefragt werden können und dazu ist auch kein richterlicher Beschluss notwendig.
Quatsch! Die Daten sind zentral erfasst und können jederzeit von jedem Polizisten ohne jeden Beschluß abgefragt werden. Informiere dich mal über ZEVIS.
Quatsch! Die Daten sind zentral erfasst und können jederzeit von jedem Polizisten ohne jeden Beschluß abgefragt werden. Informiere dich mal über ZEVIS.
Quatsch! Die Daten sind zentral erfasst und können jederzeit von jedem Polizisten ohne jeden Beschluß abgefragt werden. Informiere dich mal über ZEVIS.
Im Augenblick kommt ihm zu pass, dass die neuen Versicherungskennzeichen noch nicht alle zentral erfaßt sind. Das kann aber morgen nachgeholt werden, wenn über die Buchstaben die Versicherung direkt angerufen werden kann. da er nicht gestoppt wurde, kann natürlich jeder auf dem Bock gesessen haben. Die einzige Möglöichkeit da raus zukommen ist: KLAPPE halten. Das muß er durchziehen, sonst ist hängen im Schacht.
Naja... vielleicht tut ihm die Strafe ja auch ganz gut... den irgendwas kann ja mit ihm nicht stimmen... bei so einer Aktion... Vielleicht denkt er dadurch mal ein bisschen um und so wird schlimmeres Übel verhindert..
Ach bei solchen Leuten schadet eine Starfe nicht.
von strafrechtlicher Seite würdest Du den Straftatbestand des:
Fahrens ohne Fahrerlaubnis, strafbar gem. § 21 StVG
Entgegen der weitläufigen Annahme, dass die Fahrt mit einem frisierten Mofa / die Fahrt ohne Fahrerlaubnis zur Folge hat, dass damit auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt ist diese nicht der Fall. Im Falle eines Unfalles wird der Unfallgegner ordnungsgemäß von der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt. Allerdings kann ihn die Versicherung wegen einer Verletzung der sogenannten Obliegenheitspflicht mit einer Summe bis zu 5000,- Euro in Regress nehmen. Das ist aber nur eine zivilrechtliche Forderung der Versicherung und hat strafrechtlich keine Folgen
Aber kommen wir zu den Folgen.
Als Ersttäter und als Jugendlich würdest Du da noch mit wenigen Sozialstunden davon kommen.
Als Maßregel der Besserung und Sicherung KANN (muss aber nicht zwingend gemäß § 69, § 69a StGB eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.
Ärgerlicher wäre es, wenn die Polizei das Fahrzeug einzieht und Du es nicht zurück bekommst. Allerdings erfolgt die Einziehung des Fahrzeuges in der Regel erst bei Wiederholungstätern.
Was viele aber gerne übersehen ist, dass die meisten Jugendlichen das Fahrzeug garnicht selbst versichert haben. Somit würde die Versicherung wohl auf Deinen Vater oder Deine Mutter laufen.
Jedenfalls, würde der Erwachsene auf dessen Namen die Versicherung läuft ebenfalls eine Strafanzeige bekommen, weil er zugelassen hat, dass Du das frisierte Teil im Straßenverkehr bewegt. Und als Erwachsener würde er keine Sozialstunden bekommen, sondern eine Geldstrafe im dreistelligen bis vierstelligen Bereich bekommen oder er würde eine Bewährungsstrafe erhalten.
Aber der wichtigste Aspekt ist der um den sich die wenigsten Gedanken machen.
Verursachst Du mit einer frisierten Mofa einen Verkehrsunfall, muss die Versicherung zwar erst einmal den Schaden bezahlen, kann sich aber das Geld von Dir zurückholen. Stell Dir mal vor, Du fährst eine Person an und die bricht sich was und liegt eine Woche im Krankenhaus. Dann kommt die Versicherung und sagt zu Dir:
So junger Mann, wir haben zwar den Schaden zwar erst einmal bezahlt, aber wir nehmen Sie hiermit in Regress, bitte überweisen Sie uns 5000,00 Euro innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto.
Dann möchte ich mal Dein Gesicht sehen.
Aber es kann auch noch schlimmer kommen.
Stell Dir vor, Du bist nicht der Verursacher, sondern Derjenige der keine Schuld am Unfall hat, bist aber schwer verletzt.
Sagen wir mal Du durch den Unfall im Rollstuhl.
Normalerweise würden Dir dann mehrere hunderttausend Euro an Schadensersatz zustehen. Aber die gegnerische Versicherung wir dann folgendes sagen:
So Junger Mann, Ihnen stehen 300.000,00 Euro zu. ABER, Sie haben ein Fahrzeug gefahren, was durch die Veränderung gar nicht verkehrssicher ist, damit haben sie zu 70 % selber Schuld an dem Unfall und wir bezahlen statt den 300.000,00 Euro nur eine ganz kleine Summe
Und das was ich Dir gerade angeführt habe, ist nicht frei erfunden, sondern genauso läuft die Schadensregulierung ab, wenn Du mit einem frisierten Mofa einen Schaden verschuldest oder unverschuldet selber einen Schaden erleidest.
Jetzt überleg Dir mal, ob die diese paar Kilometer mehr wirklich das ganze Risiko wert sind. Und überleg Dir mal, was Dein Vater zu Dir sagt, wenn er wegen Deinem Mist vor Gericht steht.
Schöne Grüße
TheGrow