KFZ-Versicherung - EVB-Nummer bindend?
Hallo zusammen,
folgendem Sachverhalt stehe ich gegenüber aktuell und hoffe, dass mir hier jemand von Euch helfen kann:
Ich habe mir einen Neuwagen gekauft. Um diesen zulassen zu können braucht man ja von der Versicherung eine EVB-Nummer. Diese habe ich mir bei der Versicherung (LVM) meines alten Fahrzeuges geholt. Ursprünglich wollte ich auch den neuen Wagen dort versichern. Allerdings gab es dort jetzt ein wenig Ärger, so dass ich mein neues Fahrzeug gerne bei einer anderen Versicherung versichern möchte.
Zugelassen wurde der Wagen aber nun mit der EVB-Nummer der LVM (demzufolge läuft der vorläuige Schutz ja auch über die LVM). Meine Frage wäre jetzt, ob ich den Versicherer trotzdem unkompliziert wechseln kann? Oder bin ich an die LVM gebunden, weil ich bei der Zulassung eine EVB-Nummer von denen benutzt habe?
Ich hoffe, Ihr könnt mir Auskunft geben. Danke :) Alex
3 Antworten
Ich arbeite bei einer Versicherung. Nein, diese EVB-Nummer ist nicht binded solange Du sie nicht verwendest. Selbst aber wenn Du sie schon verwendet hättest kannst Du zurücktreten und Dir eine andere Versicherung aussuche. Aber Achtung! Nicht jede Gesellschaft versichert auch rückwirkend wenn das Auto bereits zugelassen ist. Da muss man sich schon ein bisschen Umschauen.
Ja, aber es ist immer noch möglich. Du musst nur darauf achten, dass die neue Versicherung eine sogenannte evBÜ - evB zur Übermittlung an die Zulassungsstelle versendet. Normalerweise müssten die das wissen, gerät aber öfter dennoch mal in Vergessenheit - ich spreche aus Erfahrung.
vielen Dank für die Hilfe! Dann werde ich die zur Not mal an die evBÜ erinnern, falls es dort in Vergessenheit gerät ;)
Danke für den Stern, alex86sg - Ja, die neue Versicherung an die evBÜ zu erinnern ist schon wichtig, sonst kann es eine böse Überraschung geben wegen Zwangsstillegung des Fahrzeugs. Normalerweise wissen dass die Versicherungen, aber da ich selbst bei einer arbeite bekomme ich natürlich vieles mit und da kommt es schon ab und an mal vor, dass es vergessen wird oder die evBÜ zu spät versendet wird...Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du mir gerne eine PN schicken.
Wenn Du eine neue Versicherung hast, die rückwirkend ab Zulassung versichert, kannst Du noch aus dem LVM-Vertrag heraus. Wenn es dabei zu Problemen kommt, kann die LVM nach Kurzzeittarif für den entsprechenden Zeitraum abrechen. Das ist dann oft so teuer, wie sonst eine ganze Jahresprämie.
Würde aus Erfahrung aber empfehlen, jetzt einfach den LVM Vertrag zu erfüllen und regulär bis 30.11. zum 01.01.2012 zu kündigen. Dadurch gibt es jetzt keine Hektik und keinen Ärger. Dafür kannst Du Dir dann für nächstes Jahr in Ruhe einen neuen Versicherer suchen.
Kannst du erst wieder zum 01.01.2012 wechseln. Sprich bis zum 30.11.2011 Kündigen und das der neuen Versicherung melden, das diese zum 01.01.2012 die neue EVB nummer dem STVA mitteilt.
Danke für die Antwort. Das ist ja genau mein Problem, dass der Wagen schon mit der EVB-Nummer der LVM zugelassen wurde. Naja mal schauen, ob ich eine Versicherung finde, die das evtl. noch rückwirkend macht...