Zulässiges Gesamtgewicht LKW mit Anhänger 40Tonnen?

1 Antwort

In der StVo Paragraph 70 steht:

"Austauschbare Ladungsträger bis max. 40' (z.B. Container. Wechselbehälter),
bei Zügen bis zu einem Zuggesamtgewicht von 44 t. jedoch unter Einhaltung der nach § 32 StVZO zulässigen
Abmessungen und der nach § 34 StVZO zulässigen Achslasten und nur im kombinierten Verkehr Schiene/Straße
bzw. Straße/Schiene vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder
vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger bzw. nur im kombinierten Verkehr
Hafen/Straße innerhalb der Nahzone des Ortes in dem sich der Hafen befindet."

Kurzum:

Die 44to-Regelung gilt für 5 bis 6 Achs-Fahrzeuge, im Container- oder Wechselbrücken-Verteilerverkehr mit entsprechenden Aufbauten. Fahrzeug u. Ladungsträger müssen nach wie vor für diese Lasten (steht im Fahrzeugschein/Nutzlast ausrechen!) ausgelegt sein.