Kann ich mit einem Kleintransporter mit LKW Zulassung Sonntags MIT Anhänger auf der Autobahn fahren?

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Hallo, ich kann die Meinung der anderen nicht teilen! Laut Gesetz heißt es: Es besteht für LKWs mit mehr als 7,5t zulässigen Gesamtgewicht an Sonntag Fahrverbot. Das ist richtig. Der zweite Teil lautet allerdings: weiterhin besteht auch ein Fahrverbot für LKWs mit Anhänger (ohne Gewichtsangabe!!!!!). Also darfst Du mit deinem LKW und Anhänger sonntags nicht fahren. Ausserdem gilt für Dich auch das Ferienfahrverbot!!! Es gibt dann sicherlich auch noch Ausnahmen, aber generell heißt es FAHRVERBOT!!! Gruß Gerd

Benjy  22.04.2013, 12:53

Genau so ist das. DH!

Ist zwar jetzt schon einige Zeit vergangen, aber da die Antworten allesamt nur bedingt richtig sind erlaube ich mir noch eine Antwort. Ich hatte das gleiche Problem - "Vito 115 CDI als Lkw zugelassen" und muss Sonntags mit Anhänger fahren!

Da ich in unterschiedlichen Foren nur Antworten wie diese hier fand, habe ich mich mit dem, für mich, zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung gesetzt um zu erfragen ob ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann und was diese kostet. Der sehr freundliche Sachbearbeiter fragte daraufhin einige Daten zum Fahrzeug ab. Ich war sehr erstaunt, als er mir mitteilte, das ich für den Vito keine Sondergenehmigung oder ähnliches benötige.

Begründung: Zusatz zu § 30 StVO: 1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für: 1.1. Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, 1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt, 1.3. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger), 1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, 1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen, 1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.

Nachdem ich dem Sachbearbeiter die Kopie des Fahrzeugscheins zukommen lies, hat er mir umgehend einen entsprechendes Dokument zukommen lassen, wo dies nochmals detailliert aufgeschlüsselt und berechnet wurde.

Denn interessanter weise ist es auch den meisten Polizisten nicht bekannt, das es diese Ausnahme gibt und wie diese berechnet wird.

Also: Auf jeden Fall bei Kleintransportern nachrechnen Lassen!

Grüße

Balsamerie

Um es kurz zu machen! In allem hier gesagten steckt ein wenig Wahrheit! Fakt ist, das LKW Fahrverbot gilt auch für Transporter mit LKW Zulassung! Egal welches Gewicht! Einzige Ausnahme! Nutzung für Sport und Freizeitzwecke! Soll heißen, wenn ich zum Camping fahre am Sonntag, ist das kein Problem! Fahre ich allerdings zu meiner Baustelle um dort im Wohnwagen und nicht im Hotel zu schlafen, greift wieder das Fahrverbot! Die Ausnahme, für Sport und Freizeit, gilt zudem nicht in allen Bundesländern!!!!! Es ist nämlich nicht in der STVO verankert, sondern nur eine Abmachung zwischen den Landesverkehrsministern, die seit 2005 nicht in der Lage wahren, dies als allgemeines Gesetz zu verankern.Ich habe vor Jahren alle Landesverkehrsministerien angeschrieben! Hier die Antworten die ich erhalten habe: http://www.lssv-mv.de/index.php?option=com_content&view=section&id=8&Itemid=78

gerdchen80 hat recht,es ist sogar mit einem ehemaligen post-golf (LKW-zulassung!!!) mit anhänger verboten,denn wie er schon schrieb keine gewichts angabe! selbst erlebt.. und wie gesagt hat mit gewichten nichts zu tun..LKW ist maßgeblich !

Das ist eine recht einfache Frage: siehe §30 StVO (3) -> dort steht "An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Du darfst also mit einem Transporter mit LKW-Zulassung am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.

Quelle zum Nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php