Gilt bei einem Angänger die max. zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht?

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Hallo,

anders als für den möglichen Anhänger am Fahrzeug zählt bei der Fahrerlaubnis immer die zulässige Gesamtmasse - nicht das tatsächliche Gewicht.

Daher vollkommen richtig - an ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.240 kg darfst du nur einen Anhänger hängen, der maximal eine zulässige Gesamtmasse von 1.260 kg hat.

Irgendwie wirr ist allerdings dein Beispiel mit dem 2000 kg Anhänger (zulässige Gesamtmasse).

Mit Klasse B darfst du diesen überhaupt nicht - nicht einmal leer - mit dem 2.240 kg Tiguan fahren / ziehen, da die zulässige Gesamtmasse des Gespanns über 3.500 kg liegt.

Mit dem B96 darfst du ihn aber fahren, da gerade noch unter 4.250 kg.

Anmerkung: Einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darfst du auch mit Klasse B immer anhängen, auch wenn du dabei über 3.500 kg kommst.

Viele Grüße

Michael

micholee 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 22:44

Ja, wiir ist das natürlich, wenn die Summe aus den max. zulässigen Gewichtet gerechnen nicht und nicht nach dem tatsächlichen Gewichten. Daher habe ich das nur als Beispiel gelistet. Im Prinzip dürfte der Tiguan bis zu 2200 dran hängen.

  1. Wenn man aber einen 2000 kg Anhänger hat, ihn aber nicht voll belädt (Bsp. 400kg tatsächlich der Anhänger und 250kg Ladung), darf man diese Kombintion nicht fahren, da schwerer als 3500kg.
  2. Aber, wenn ich einen Wagen hätte mit 3000kg Tonnen und einen 750KG Anhänger voll beladen, ziehe ich mehr um die Gegend, obwohl im ersten Beispiel weitaus weniger Gewicht im Kombination vorhanden ist.

Bezüglich Fahrerlaubnisse gelten GRUNDSÄTZLICH immer die in Feld F2 der Zulassungsbescheingung Teil I des Fahrzeuges eingetragenen max zulässigen Gesamtmassen.

Hintergrund:

Es muss anhand der Fahrzeugpapiere erkennbar sein, ob man das Fahrzeug fahren darf.

Der Tiguan (2240kg zGg) darf mit einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 1260kg noch mit Klasse B gefahren werden.

Wenn Du an den Tiguan einen leeren Anhänger mit zul Gesamtgewicht von 1500kg hängst, und mit Klasse B fährst ist selbst das eine Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Fährst Du den Tiguan mit einem Anhänger der ein zul. Gesamtgewicht von 1200kg hat aber der tatsächlich 1500kg wiegt, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Überladung.

Bezieht man Die Überschrift Deiner Frage auf die Anhängelast des Fahrzeuges so gelten da für den Anhänger immer die tatsächliche Masse.

D.h. wenn der Tiguan eine Anhängelast von 2000kg hat, darf man (die erforderliche Fahrerlaubnis vorausgesetzt) auch einen Anhänger dran hängen, der ein zul. Gesamtgewicht von 3500kg hat, solange man diesen nur bis 2000kg tatsächliches Gewicht beladen hat.

Die Stützlast, die der Anhänger auf die Kupplungskugel drückt, wird dabei dem Zugfahrzueg zugerechnet. Wenn die Stützlast z.B. 100kg beträgt, dann darf der gesamte Anhänger sogar 2100kg wiegen.

micholee 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 23:16

Ich habe die letzten drei Abschnitte nicht ganz verstanden. Mit Anhängelast bezogen wird gemeint, Fokus auf Gewichte, nicht auf Führerschein? Richtig? Die regelung mit dem dem Ansatz auf maximal Zulässige Gewichte zu schauen, ist leicht für die Prüfung, aber schlecht für den, der etwas ziehen will. So kann einer mit 750kg voll beladen in der Summe einiges mehr um sich ziehen, wie ein ein leerer Tiguan, mit einem Fahrer und einem 2000 kg Hänger nur nur mit "300kg" beladen ist.

Die technisch zulässigen Anhängelasten von PKW variieren je nach Modell und Bauart sowie Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg, in den meisten Fällen liegen sie bei 1200 kg bis 1500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination.

Was darf mein PKW ziehen ?

Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ? 

Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung.

Dort "passt" ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw.

Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen.

http://www.kochanhaengerwerke.de/sonstiges/service-und-info/was-darf-mein-pkw-ziehen.html

micholee 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 23:17

Scheinbar wäre das nicht so, wenn ich die anderen Kommentare lese. Hier schaut man tatsächlich auf die maximal zulässige Masse. D.h., ich kann keinen 2000'er Hänger nehmen, aber ihn nur mit 300kg beladen. Leergewicht Hänger Bsp. 400kg.

Was man mit welchem Schein fahren darf, richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse, nicht nach dem tatsächlichen Gewicht!

Für FS-Klasse BE gilt:

  • Wenn Dein Gespann, das eine zGm von 3.500 kg hat, im Ernstfall beladen 4 t wiegt, bekommst Du allenfalls ein Knöllchen wegen Überladung.
  • Wenn Du aber ein Gespann fährst, dessen zGm 3.501 kg beträgt, ist das selbst in unbeladenem Zustand "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Zeit für meinen Textblock »Was darf man mit dem Führerschein Klasse B ziehen?«

§6 FeV:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur

Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen

Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg

zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der

Kombination nicht überschritten wird).

Das heißt:

1. Die Kombination aus Anhänger und PKW darf nicht mehr als 3,5 t zul.GM

haben wenn der Hänger mehr als zul.GM 750 kg hat.

2. Ja, bei einem Anhänger mit mehr als 750 kg zul.GM ist nicht das

tatsächliche Gewicht entscheidend, sondern für was als zulässige

Gesamtmasse angegeben ist. Wenn der PKW und der Anhänger zusammen

TATSÄCHLICH 3,4 t (leer) wiegen, der Anhänger aber z.B. für 3,5 t zul.GM

zugelassen ist -> wäre es nur mit Klasse B ein Problem (-> §21 StVG).

3. Hat der Hänger eine zul.GM von weniger oder gleich 750 kg darf das

Zugfahrzeug alleine bereits ein zul.GM von 3,5 t haben. Sprich: Wenn die

zul.GM von 3,5 t durch den 750 kg Hänger überschritten wird, spielt es

keine Rolle. Bis 750 kg zul.GM vom Hänger wird die »maximal 3,5 t

zul.GM«-Grenze nicht angewendet.

4. Früher durfte die zul.GM des Hängers nicht gleich oder größer als das

Leergewicht de Zugfahrzeugs sein. Dies ist zum 19.01.2013 entfallen.