Haustürschlüssel von Angehörigen zurück fordern

8 Antworten

Mieterin gibt Schlüssel an Verwandtschaft die Versorgungsvollmacht haben . Die Mieterin ist in einer Klinik und es ist nicht abzusehen das diese wiederkommt . Darf ich als Vermieter von der Verwandtschaft zurück fordern ?

Ich würde dem Vermieter empfehlen, dieser Verwandschaft per Anwalt mit einem Gerichtsprozess zu drohen. Dann werden sie sehr schnell den Schlüssel herausgeben.

StupidGirl  09.11.2014, 15:33

Der Anwalt lacht sich innerlich tot, tut aber was sein Mandant will. Selbstverständlich erfolglos und die Kosten hat der Vermieter an der Backe! Der Vermieter hat kein Anrecht auf den Schlüssel, solange die Wohnung vermietet ist! PUNKT!

Kotbus  09.11.2014, 15:35
@StupidGirl

Bist du Juristin, oder was?? Aber bei einem solchen Benutzernamen wundert mich diese Antwort überhaupt nicht.

StupidGirl  09.11.2014, 15:39
@Kotbus

Wenn man nur ein bißchen Ahnung vom Mietrecht hat , kann man diese Frage locker beantworten. Dazu braucht man kein Jurist zu sein. Genauer gesagt: Deine Antwort ist ausgemachter Blödsinn!

klara1953  09.11.2014, 15:39
@Kotbus

@Kotbus,man braucht keine Juristin sein um die die passende Antwort für den Blödsinn, welches du geschrieben hast, zu wissen.

Fordern ja, sie brauchen ihn dir nicht zu geben...

Nein, warum? Deine Mieterin ist die Besitzerin der Wohnung und sie bestimmt, wer dort nach den Rechten sieht, während sie in einer Klinik ist.

es ist nicht abzusehen das diese wiederkommt

Woher willst du das wissen? Was ändert das derzeit an der Situation? Richtig, nichts.

Warum willst du denn unbedingt den Schlüssel zurückfordern?

reise123 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 08:17

Da es meine Schwiegermutter ist und ich mich immer um alles gekümmert habe . Mein Man hatte Generalvollmacht und als er plötzlich starb übernahm sein Bruder die Vollmacht alles andere blieb wie es war . Deshalb weis ich auch das sie nicht so schnell wiederkommt . Leider bekomme ich mittlerweile keinerlei Info mehr .

Nein. Nicht, wenn die Verwandten die Rechtsbetreuung übernommen haben und die zu betreuende Person weiterhin offiziell Mieterin deiner Wohnung ist.

Und wer soll sich dann um die Wohung kümmern, wenn Du den Schlüssel zurückforderst?