Kann ich meinen Hund aus dem Tierheim zurückholen?

10 Antworten

Also ich habe so eine ähnliche Story erst vor kurzem von jemand anderem gehört. Da ist wohl die Tierärztin auf eine (angeblich?) nicht artgerechte Haltung des Hundes aufmerksam geworden (ich selber habe den Hund nie gesehen und möchte daher auch keine Äußerungen machen inwieweit das ganze jetzt gerechtfertigt war) ihr wurde auch der Hund weggenommen und sie darf ihn nicht wieder sehen, sie darf ihn nicht einmal im Tierheim besuchen und hat jetzt eine 2 Jahres Sperre, Sprich sie darf sich jetzt 2 Jahre kein neues Haustier holen

Kein wird wird einfach so weggenommen. Man bekommt erstmal Auflagen die man in einer bestimmten ausreichenden Zeit zu erfüllen hat, in deinem Fall größere Hütte etc.

Wenn man sich aber gar nicht kümmert , die schreiben vom Tierschutz/Veterinäramt mehrmals ignoriert dann wird einem der Hund früher oder später abgenommen.

Und ein Kangal einfach in den Garten abschieben ist auch nicht gerade toll. Kangals sind keine Wachhunde denen ein kleiner Garten mit zu kleiner Hütte reicht.

KangalLove  26.01.2018, 14:50

Ja ja komm... geh zu Mutti heulen... so jemand wie du hat niemals ein Tier zu besitzen!

Marioderdritte  26.01.2018, 15:56
@KangalLove

eine an bindehaltung, egal ob kette oder strippe ist in deutschland verboten. damit hat das veterinäramt das recht nach erteilung einer auflage und deren nichteinhaltung nach einer genannten frist den hund sicherzustellen, also euch wegzunehmen. ebenso bei einer zu kleinen hütte. erlaubt ist jedoch eine laufleine für den hund. leute vom tierschutz haben keinerlei rechte, weder dein grundstück zu betreten noch dir auflagen zu erteilen.

wenn der hund vom amtsveterinär sichergestellt wurde hast du nur einige tage zeit ( ich weis nicht genau aber max ein bis zwei wochen) in der du einspruch bei gericht stellen kannst. dieser einspruch hat aufschiebende wirkung, wenn du diesen einspruch nicht fristgerecht bei der entsprechenden stelle gemacht hast wird das tierheim in dem der hund nun sitzt rechtmäßiger eigentümer, und egal ob der hund zu recht oder zu unrecht beschlagnamt wurde hast du jedes eigentumsrecht an diesem tier verloren und du siehst ihn nicht wieder.

dies war eine rein formelle betrachtung der sachlage ohne bewertung ob rechtens oder nicht, denn ich kenne die objektiven umstände der wegnahme nicht und so kann mir dazu kein urteil erlauben wie es einige hier tun

Bitterkraut  26.01.2018, 17:40
@Marioderdritte

Der Kommi geht sicher nicht an @Kangallove, sondern an @Kangal555.

Du mußt gucken, dass du deine Kommis richtig setzt und auch lesen, wer wen kommentiert. Sonst kannst du dem Thread nicht folgen und niemand kann dir folgen.

Marioderdritte  26.01.2018, 20:12
@Bitterkraut

sorry du hast recht , asche aufs haupt und ich gelobe besserung

Laberlutz  26.01.2018, 16:03

Einen Hund draußen an der Hütte festbinden ist Tierquälerei. Kettenhunde sind verboten!

Marioderdritte  26.01.2018, 16:20
@Laberlutz

danke das du meinen kommentar rezitierst

Bitterkraut  26.01.2018, 17:38
@Marioderdritte

Der Kommi von Laberlutz ging nicht an dich.

Kangal555 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 14:47

der garten war groß genug (600m²) und ich habe ihn nur abends dran gebunden damit er nachts nicht abhauen kann da eine kleine stelle im garten direkt zur straße führt

Bitterkraut  26.01.2018, 14:57
@Kangal555

Nachs gehöt ein Hund in dem Alter ins Haus. Jetzt ist er weg und das bleibt auch so. Der Hund hat Glück gehabt.

Nur wegen einer kleinen Hundehütte, und das zum Ersten Mal, wird nicht gleich ein Hund weg genommen. Da muss noch mehr vorgefallen sein.

Also, ich denke , du bekommst den nicht so schnell wieder.

KangalLove  26.01.2018, 14:42

dein ernst? Dann auch noch an einer Leine? Warum ist der Hund im Garten an der Leine? sach mal tickt ihr noch ganz sauber? Du wirst den Hund nicht wiederbekommen und das ist auch seeehr seeehr gut so. ich Fass es nicht... 3m

Kangal555 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 14:45
@KangalLove

ich wusste nicht das es 6 meter sein müssen der garten ist an einer stelle offen deswegen die leine und den hund an der leine zuhalten ist nicht verboten solange es 6 meter sind was ich nicht wusste aber er war auch nur abends an der leine tagsüber habe ich mich immer um ihn gekümmert und ihn frei gelassen!

Bitterkraut  26.01.2018, 14:56
@Kangal555

Deine Eltern hätten es ber wissen müssen, bzw. sich entsorechend informieren. außedem ist der Hund viel zu jung um alleine draußen gehalten zu werden. der ist ja kein Jahr alt. Und wird vermutlich seit du ihn hast, seit Augustletzen jahres, wo er 3 monate alt war, draußen gehalten.

Menschen, die mit ihren Tieren nicht ichtig umgehen können oder wollen, dürfen eben keine halten. Ihr werdet den hund nicht wiederbekommen. Zum Glück für den Hund.

Bitterkraut  26.01.2018, 14:32

Der Tierschutz kann und darf einen Hund nicht einfach wegnehmen. die Story stimmt igendwie nicht.

KangalLove  26.01.2018, 14:52

ist auch dann nicht erlaubt. der Hund braucht eine laufvorrichtung mit der er ungehindert nach vorne, nach hinten und nach rechts und links kann. Ach so, tagsüber haut er nicht durch die offene stelle ab.... erzähl erstmal die komplette Wahrheit und dann kann dir eventuell auch geholfen werden aber bei dem Schwachsinn den du hier von dir gibt's ist es besser der Hund bleibt ganz weit weg von dir.

Lorelei74  26.01.2018, 15:12
@KangalLove

Weitere Lüge von Dir : Kettenhaltung ist in Deutschland strengstens verboten !!

dsupper  26.01.2018, 15:22
@Lorelei74

Erzähl keinen Müll. Ja, eine Kettenhaltung ist verboten - die von KangalLove angeführte Haltung an einer Laufleine ist aber absolut erlaubt.

Kangal555 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 14:39

die Hunde hütte soll mindestens 10m² sein aber die war vllt 4m² und die leine muss mindestens 6meter sein aber die war auch nur 3meter

Bitterkraut  26.01.2018, 14:41
@Kangal555

Quatsch, ne Hütte mit 10qm, so einen Unsinn hab ich lange nicht gehört. Vermutlcih redest du von einem Zwinger.

Was du beschreibst ist eine quälerische Haltung und der Hund wurde dir zu recht weggenommen. Und der bleibt auch weg.

Hallo ohne deine Mutter als Halterin wirst da erstmal nicht viel machen können. Ich kann euch nur raten mal richtig miteinander zu reden, sie müsste im Vorfeld eigentlich Post bekommen haben mit der Aufforderung diese Mißstände zu beseitigten. Hat sie das in absehbarer Zeit nicht nachweisen können so kann das Tier ins Tierheim verwahrt werden. In der Regel haben die aber auch Dokumente bei und können sich ausweisen was die meisten auch machen. Die Verwahrung geschieht übrigens erstmal auf eure Kosten. Ihr solltet in den Fall schnell eine richtige Hundehütte holen in der richtigen Grösse und falls es noch weitere punkte gab auch die abarbeiten. Ist das passiert und wurde kontrolliert dann könnt ihr den Hund wiederholen, macht euch nur eben auf weitere Kosten bereit da die Verpflegung im Tierheim euch in Rechnung gestellt wird. Sollten da allerdings ebenfalls Punkte bei sein wie zugebissen, verdacht auf Misshandlung, absoluter Verwahrlosung oder Verstösse gegen zb Auflagen falls er bei euch zb auf der Liste steht dann sind die Chancen eher gering

Marioderdritte  26.01.2018, 16:29

wenn der hund sichergestellt wurde vom amtsvet hast du nur ein paar tage zeit um bei gericht einspruch zu erheben welcher dann eine aufschiebende wirkung hat, hast du das nicht gemacht geht egal was kommt der hund in das eigentum des verwahrenden tierheim über und du hast keine rechte mehr den hund zurückzubekommen egal ob die sicherstellung rechtens war oder nicht

jww28  26.01.2018, 17:30
@Marioderdritte

danke für das vervollständigen. :-) hui hab grad mal noch weitere Kommis durchgelesen, da kommt ja doch einiges zusammen. Erstmal zu kleine Hundehütte und dann noch da dran festgebunden, weil das Grundstück nicht ausreichend gesichert ist. Ob ein isolierter offener Liegeplatz ausserhalb der Hütte noch bestanden hat halte ich da auch für zweifelhaft.

ich denke das der Hund nicht wiedergeholt werden kann. Vom Sohn der Halterin schon gar nicht, die sind ja nicht auf den Kopf gefallen.

Marioderdritte  26.01.2018, 20:09
@jww28

ja das sehe ich auch so obwohl es für das kind sehr traurig ist, solche haltung ist einfach unter aller kanone, und den schuh müssen sich die eltern anziehen.

Es kann nicht einfach einer vom Tierschutz kommen und den Hund mitnehmen...Da gehört schon mehr dazu. Normalerweise sollten Mitarbeiter vom Veterinäramt sich das ganze anschauen und dir sagen, was nicht passt. Dann hättest du eine (bestimmte) Zeit um die genannten Punkte zu verbessern und wenn bei den nächsten Kontrollen alles passt, ist die Sache für die abgehakt. Zumal der Hund erst recht nicht wegen einer zu kleinen Hütte sofort mitgenommen wird.

Der Hund ist nicht gut bei dir aufgehoben. Sei froh, dass der Hund eine Chance bekommt, bei erfahrenen Leuten zu leben, welche mit dem Hund arbeiten und bei welchen er Schutz suchen kann😊