Zimmermädchen Arbeitsstunden
Eine Frage , meine Freundin arbeitet seit 2 Monaten als Zimmermädchen in einem Hotel, im Arbeitsvertrad stehen keine stunden drin die sie Wöchentlich arbeitet. Sie arbeitet von 8 uhr bis 13 uhr manchmal 1 bis 2 stunden länger bekommt das aber nicht bezahlt nur immer bis 13 uhr . sie hat im Arbeitsvertrag keinen beweiss wieviel stunden sie arbeitet , muss der Arbeitgeber das in den Arbeitsvertrag reunschreiben ? und was kann sie tun ? Danke schon mal.
3 Antworten
Im Arbeitsvertrag sollte stets die Anzahl der Wochenstunden vermerkt sein - ob es sich also beispielsweise um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt.
Dann sollte sie den Arbeitgeber mal darauf ansprechen ....
Sie kann den Arbeitgeber um einen neuen Vertrag bitten, aber da stellt sich die Gegenfrage: Was steht drin? Wie einer vor mir schon fragte? Es kann gut sein, dass der Vertrag so aufgesetzt ist, dass Sie lediglich zur Arbeit kommen muss wenn der Arbeitgeber Sie benötigt, somit können keine festen Arbeitszeiten festgehalten werden, was wiederum rechtlich erlaubt ist. Die zusätzlichen Stunden sollte Sie sich mit Unterschrift und Stempel quittieren lassen, diese ebenfalls sehr gut aufbewahren, um somit eine Bescheinigung der Arbeitsstunden zu haben, besser sogar alle geleisteten Stunden, denn im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung wäre Sie imstande, diese als Beweis Ihrer erbrachten Leistung vorzulegen. Mfg
sie arbeitet 6 Tage woche jeden Tag und nicht wen sie benötigt wird. Ich denke das ist Betrug.
Auch wenn Sie regelmäßig die gleichen Uhrzeiten arbeitet kann der Arbeitgeber sich immer weiter auf die eventuell vorhandene Abmachung berufen. Ganz simpel mit Argumentation, ja ich brauche Sie eben in diesen Stunden. Deswegen meine Vorschläge: neuer Vertrag mit Angabe der Arbeitsstunden die Protokollführung der Arbeitsstunden...usw Mfg
Was steht denn überhaupt im Arbeitsvertrag?
das steht gar nichts drine .