Krankheitsvertretung welche rechte?
Hallo,
Ich arbeite seit Februar als 30 Stunden Kraft als krankheitsvertretung im Arbeitsvertrag steht für dieZeit der Erkrankung. Nun habe ich gelesen das der erkannten ihre Stelle ausgeschrieben ist und sie ihren arbeits Vertrag aufheben möchte. Was heißt das für mich wenn sie ihren Arbeitsvertrag z.b zum 30.8.2018 aufheben möchte?
Außerdem ist eine 20 Stunden stelle ausgeschrieben habe ich als krankheitsvertretung Anrecht oder so gesagtes vor recht auf die Stelle?
1 Antwort
Es ist ein wenig seltsam das du nicht darüber informiert wurdest und nicht gefragt wurdest ob du weiter machen möchtest. Du hast das Recht dich auf die Stelle zu bewerben und musst auf jeden Fall eingeladen werden. Es muss sich dann schon jemand wesentlich kompeteneres als du bewerben damit du die Stelle nicht einklagen kannst.
ja hast du auch, also ein Anrecht das deine Bewerbung auf jeden Fall berücksichtigt wird.
In wie weit muss die berücksichtigt werden
Wenn sich jemand bewirbt der offensichtlich besser auf die Anforderungen passt als du darf der AG natürlich diesen einstellen, aber Vorrang haben die MA die befristet angestellt sind auf offene Stellen.
Oke...Danke....
Es ist so das es sich um eine Leitungspostion handelt (Gruppenleitung? Die ich als sozialassistentin in RLP nicht machen darf. Als krankheitsvertretung ja aber nicht fest. Nun ist aber dort aber noch eine 20 Stunden stelle ausgeschrieben. Habe ich darauf ein Anrecht? Bzw vor Recht oder ähnliches oder nicht?