Krankheitsvertretung welche rechte?

1 Antwort

Es ist ein wenig seltsam das du nicht darüber informiert wurdest und nicht gefragt wurdest ob du weiter machen möchtest. Du hast das Recht dich auf die Stelle zu bewerben und musst auf jeden Fall eingeladen werden. Es muss sich dann schon jemand wesentlich kompeteneres als du bewerben damit du die Stelle nicht einklagen kannst.

Anna13121996 
Beitragsersteller
 08.07.2018, 23:15

Es ist so das es sich um eine Leitungspostion handelt (Gruppenleitung? Die ich als sozialassistentin in RLP nicht machen darf. Als krankheitsvertretung ja aber nicht fest. Nun ist aber dort aber noch eine 20 Stunden stelle ausgeschrieben. Habe ich darauf ein Anrecht? Bzw vor Recht oder ähnliches oder nicht?

Sanja2  09.07.2018, 08:15
@Anna13121996

ja hast du auch, also ein Anrecht das deine Bewerbung auf jeden Fall berücksichtigt wird.

Anna13121996 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 12:49
@Sanja2

In wie weit muss die berücksichtigt werden

Sanja2  09.07.2018, 18:38
@Anna13121996

Wenn sich jemand bewirbt der offensichtlich besser auf die Anforderungen passt als du darf der AG natürlich diesen einstellen, aber Vorrang haben die MA die befristet angestellt sind auf offene Stellen.

Anna13121996 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:41
@Sanja2

Oke...Danke....