zu wenig abkassiert. darf der verkäufer im nachhinein vom käufer eine nachzahlung verlangen?
ich habe mir bei einem kleinen familiengeschäft, welches bruder und schwester führen eine pfanne gekauft. diese habe ich bei dem bruder auf rechnung gekauft und bezahlt. 14 tage später ruft die schwester bei uns an und sagt mir, dass der bruder zu wenig für die pfanne verlangt hat und die pfanne nun 3 euro mehr kostet, da der artikel eben 3 euro aufgeschlagen hat und ihr bruder das nicht wusste. (die telefonnummer von uns haben die geschäftsleute bekommen, um uns anzurufen, wenn die pfanne da ist, da diese erst bestellt werden musste) wir kaufen dort des öfteren ein und nun möchte ich wissen, wie ihr in einem solchen fall handeln würdet, bzw. ob der verkäufer von mir die nachzahlung von 3 euro verlangen darf?!
15 Antworten
Nein, das darf der Verkäufer nicht. Vertrag ist Vertrag.
Aber an deiner Stelle würde ich gar nicht groß handeln.
Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass mir die Pfanne für 3 Euro mehr viel zu teuer ist und dass der Verkäufer sie in dem Fall behalten kann.
Darf der Verkäufer nicht, aber wenn Du öfters in dieses Geschäft gehen möchtest, würde ich, unter Vorbehalt, die 3 Euro bezahlen.
normal gibt es hinterher keinen Aufpreis nicht bezahlen auch wenn es nur € 3.- sind oder sagen dann nehme ich die Pfanne nicht wo gibts denn so was und das in der Verwandschaft
Er kann es verlangen, aber rechtlich brauchst du nichts nachzahlen. Sobald du die Rechnung hast, ist das Geschäft abgeschlossen.
Ich würde jedoch bei 3 Euro gnade vor recht ergehen lassen.
nein geht nicht, kaufvertrag wurde abgeschossen, nachverhandeln gibts nicht