Lottogewinn für Wohngeldempfänger?
Ein Wohngeldempfänger gewinnt 38.412 Euro im Lotto. Darf er seiner Schwester und deren beiden Kindern je 5.000 Euro schenken?
4 Antworten
sicher kann er das verschenken
warum sollte er das nicht können?
Ein Lottogewinn ist beim Wohngeld kein zu berücksichtigendes Einkommen und man darf bei Wohngeld für sich alleine schon 60.000 € an Vermögen besitzen, für einen Partner z.B. kämen weitere 30.000 € dazu.
Es wäre dann also kein Problem Geld zu verschenken, zumindest solange nicht, solange man innerhalb von 10 Jahren nach dem Gewinn bzw.der Schenkung nicht selber andere Sozialleistungen wie ALG - 2 ( Hartz - lV ) nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder dann nach dem SGB - Xll vom Sozialamt in Anspruch nehmen müsste.
Denn wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren erfolgen würde und man würde dann selber bedürftig, dann könnte z.B. das Sozialamt fordern die Schenkung wieder rückgängig zu machen.
Und rückgängig machen geht nur, wenn das Geld noch nicht ausgegeben ist ... falls doch, Pech für den früheren Gewinner?
Dann wird es wohl bei Bedürftigkeit nur Leistungen vorläufig in Form eines zinslosen Darlehens geben und die Forderung geht ans Sozialamt über, die werden sich dann ganz sicher bemühen ihre Vorleistung für den Bedürftigen von den früheren Beschenkten wieder zu bekommen.
Warum sollte ein Wohngeld ihm das verbieten?
Der Bescheid läuft meist ein Jahr, und welche Änderungen im Bewilligungszeitraum dem Rathaus mitzuteilen sind, steht im Bescheid.
Hallo,
klar geht das, er ist aber ab dem Gewinn kein Wohngeldempfänger mehr!
Grüße aus Leipzig
... glaube eher, was isomatte schreibt - mit den 60.000 Euro und so ...
evtl. nur, wenn er nicht hinterher schon wieder Wohngeld haben mag.