ebay Verkäufer kontaktiert Inkasso! Darf er das?
Hallo,
und zwar geht es bei mir darum, dass meine Schwester von meinem ebay aus, ein Buch gekauft hat. Das ganze war auf Vorkasse. Das Buch wurde nie bezahlt. Am 12.8.2013 erfolgte der Kauf.
Nun habe ich ein Schreiben vom Inkasso erhalten, dass der Verkäufer seine 12,99 EURO + 40 Euro Inkassogebühren haben will.
Ich verstehe das ganze irgendwie nicht. Der Kauf erfolgte durch ebay. Sogesehen wenn du nicht zahlst meldest du einen Fall und nach 2 Wochen wird der Fall geschlossen. Also storniert sogesehen.
Wie kann das sein dass die das Geld erst jetzt einfordern? Es war VORKASSE! Und lief durch ebay.
Muss ich das zahlen oder wie ist es? Der Kauf wurde ja storniert.
LG
11 Antworten
Es gibt bei gewerblichen Verkäufern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wärst du innerhalb dieser Frist vom Kauf zurückgetreten (schriftlich, per E-mail), wäre der Fall erledigt. Da du nichts getan hast, ist der Verkäufer zu seiner Forderung berechtigt. Zahlst du nicht, kommt evt. ein Mahnbescheid vom Gericht. Da musst du Widerspruch einlegen ! Du solltest dir aber eine bessere Begründung überlegen, als das was du hier schreibst. Fällt dir nichts Besseres ein, lass die Begründung weg und leg einfach nur Widerspruch ein ! Viel Glück !
Es gibt bei gewerblichen Verkäufern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Beginnend mit
- Zustellung der Belehrung in Textform UND
- Überlassung der Ware.
Da der Fragesteller jedoch die Ware nie bekommen hat, kann auch die Frist nicht zu laufen beginnen.
Zahlst du nicht, kommt evt. ein Mahnbescheid vom Gericht. Da musst du Widerspruch einlegen ! Du solltest dir aber eine bessere Begründung überlegen, als das was du hier schreibst.
Widersprüche zu Mahnbescheiden erfolgen durch ankreuzen und unterschreiben. Keine Begründung notwendig.
Du lehnst dich ganz schön weit damit aus dem Fenster, ob der TE hier zahlen muss oder nicht.
der verkäufer hat den kauf nicht storniert , sondern erstmal einen fall auf ebay eröffnet , auf diesen hast du anscheinend nicht reagiert, deer fall wurde geschlossen , der verkäufer hat seine gebühren wiederbekommen und du hast eine verwarnung ( bei 3 verwarnungen fliegst du raus bei ebay )
und da du einen kaufvertrag hast , kann er selbstverständlich diesen einklagen und das hat er mit der 1. stufe , nämlich inkassodienst getan , und solltest du jetzt auch darauf nicht rewagieren , dann wird es richtig teuer , also steh zu deinem fehler und zahle das.
du bist für deinen ebayaccount verantwortlich , wie kommt deine schwester überhaupt an dein passwort ?
im übrigen zweifel ich auch noch an das du überhaupt voll geschäftsfähig bist , wenn du nicht mal weisst was ein kaufvertrag ist
Das Einschalten eines Inkassobüros ist weder schadensmindernd noch zweckdienlich, daher sind die Inkassokosten als gegenstandslos zu verwerfen.
ja , das kannst du dem inkassodienst ja mitteilen ;-)
Inkassodienste ignoriert man am besten, damit lebt es sich leichter.
sondern erstmal einen fall auf ebay eröffnet
Spannend. Bist du Hellseher? Der TE hat hier merkwürdigen Kram geschrieben, spekuliert. Was exakt nun passiert ist und wer wann was storniert hat oder auch nicht, das ist die Frage und die hat der TE nicht beantwortet. Ob es so abgelaufen ist, wie du vermutest, ist pure Spekulation.
Es ändert aber nichts dran, dass der TE nicht in Verzug ist. Der eBay-Fall begründet den Verzug nicht, das kann hier nur eine Mahnung.
Zu den anderen Spekulationen sage ich mal nichts. Es soll aber noch Familien geben, wo man etwas enger zusammensteht.
Aber anscheinend nicht richtig. Sonst würdest du dem TE die Frage stellen, was er mit seinem Geschwurbel von einer Stornierung eigentlich meint...
Muss ich das zahlen oder wie ist es? Der Kauf wurde ja storniert.
Nein wurde er nicht!
Du hast das Angebot zum Kauf abgegeben, der Verkäufer hat es angenommen. Dies ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag, da eine übereinstimmende Willenserklärung vorlag.
Und wenn als Zahlungsart Vorkasse ausgemacht war, so hast du selbstverständlich zu bezahlen und danach entsteht dir Anspruch auf Herausgabe des Buches.
Die Frage die sich noch stellen würde, wäre ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer gehandelt hat. Bei einem gewerblichen Verkäufer hättest du ein Widerrufsrecht. Dies hätte auch noch nicht zu laufen begonnen, da die Ware dir noch nicht überlassen wurde.
Die Inkassokosten hingegen sind Privatvergnügen des Verkäufers. Er unterliegt der Schadensminderungspflicht.
die widerrufsfrist beginnt mit der widerrufsbelehrung , die ware muss noch garnicht beim käufer sein.
das buch wurde gekauft , und damit wird automatisch die widerrufsbelehrung per mail geschickt , sollte es sich in diesem fall um einen gewerblichen verkäufer handeln
die ware muss noch garnicht beim käufer sein.
Ich empfehle dringend einen Blick in den § 312d Abs. 2 wo es heißt
Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
und was lernen wir daraus?
Die Widerrufsfrist hat
NOCH NICHT BEGONNEN!Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§§ 312 d I 1, 355 I 2 BGB) und beginnt nach Widerrufsbelehrung (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!) und nach Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten (§ 312 c II BGB, die Widerrufsbelehrung deckt sich nicht vollständig mit den Pflichtangaben zum Widerruf nach § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV).
Das ist selbstverständlich richtig.
ABER
ohne Ware bringt die Belehrung doch nichts.
Schon oft passiert. Unternehmen schicken die Belehrung per Mail raus und 2 Wochen später die Ware....glaubst du der Gesetzgeber und die Gerichte sind so dämlich?
Deine Argumentation ist bedeutungslos, weil sie meinen Punkt nicht enkräftigt.
Die Widerrufsfrist beginnt keineswegs mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, sondern vielmehr erst einen Tag, nachdem der Verbraucher die Ware und eine in Textform (dazu gehört auch etwa E-Mail) gefasste gesonderte Widerrufsbelehrung erhalten hat
Hier handelt es sich garantiert um einen gewerblichen Anbieter, richtig?
Bevor das Inkassobüro kommt sind seit dem Kauf aber auch mindestens 1 Monat vergangen in dem Zahlungsaufforderungen und Mahnungen verschickt wurden. Wenn man etwas kauft, aber nicht bezahlen kann, sollte man wenigstens so schlau sein und von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Dazu hat man 14 Tage Zeit. In dieser Zeit kam garantiert auch eine Zahlungsinformation.
Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt indem er dir das Buch geschickt hat. Ob das auch bezahlt wurde spiel keine Rolle.
Und eBay stellt lediglich die Plattform zur Verfügung. Vertragspartner ist der Verkäufer. Von dem kommt auch der Inkassodienst, nicht von eBay
wenn der Verkäufer storniert hat, dann ist ja kein Kaufvertrag zustande gekommen. Also warte bis der Mahnbescheid kommt und lege Widerspruch ein. Aber bitte sofort nach erhalt, wegen der Fristen.
Nein, da der Kaufvertrag eben zustande gekommen ist. Storniert wurde nach diesem.
na und? Wenn ich als Verkäufer etwas nachträglich storniere, bevor der Kaufvertrag irgendwie erfüllt wurde, ist das eine Leistungsverweigerung oder ein Angebot, den Kaufvertrag aufzuheben und der Käufer hat das durch konkludente Handlung akzeptiert. Vielleicht war das Buch nicht mehr vorrätig? Natürlich ist das Storno wichtig, egal ob es während der Auktion oder danach zustande kam.
Wozu soll er Widerspruch einlegen? Er hat nicht bezahlt und damit den Kaufvertrag nicht erfüllt.
Bei einem Widerspruch wird das strittige Verfahren eröffnet, das kostet nochmals Geld, und zahlen muss er ja doch,