Zu welchem Ergebnis kommt man?
Die Buchhalterin eines mittelständischen Unternehmens beschwert sich permanent bei ihrem Chef, dass sie zu viel Arbeit hat und trotz aller Mühe nicht jeden Vorgang erledigen kann. Der Chef erwidert, dass ihr monatlich eine Aushilfskraft mit 25 Std. zur Verfügung steht. Sie, als Berater des Unternehmens, werden mit der Überprüfung der Aussage der Buchhalterin beauftragt.
Folgende Informationen werden Ihnen bereitgestellt:
- Anzahl der Vorgänge pro Monat: 6.160
- Gesamtarbeitszeit pro Monat: 175 Std. (ohne Aushilfe)
- Verteilzeitfaktor: 1,3
- Bearbeitungsdauer pro Vorgang: 3 Min. (pauschal)
2 Antworten
6160 Vorgänge * 3 Minuten pro Vorgang = 18480 Minuten pro Monat = 308 Stunden pro Monat. Mit den 175 Stunden der Buchhalterin also definitiv schon mal nicht zu schaffen.
Die Aushilfe mit 25 Wochenstunden könnte 107,5 Stunden pro Monat übernehmen. Plus die 175 Stunden der Buchhalterin wären also von den 308 Stunden pro Monat 282,5 Stunden abgedeckt - immer noch zu wenig!
Sprich, als Berater des Unternehmens kommt man hier zu dem Schluss, dass die Personalbedarfsplanung für diesen Aufgabenbereich eine weitere Stelle oder eine Aufstockung der Arbeitszeit bei den bestehenden Stellen benötigt. Und hier wird dann auch der Verteilzeitfaktor relevant, um herauszufinden, wie viele Stunden das im Endeffekt sein müssten.
Hier klappt es ja mit der Mathematik. 😉
Fehlen immer noch rund 100 Stunden die es zu bearbeiten gilt