Unbillige Härte bei Bafög?
Hallo zusammen,
ich habe bei meinem Bafög-Amt einen Härtefallantrag eingereicht, da ich eine Waisenrente in Höhe von 233€ erhalte, aber sehr hohe Studiengebühren zahlen muss, die durch den Bedarf nicht gedeckt werden können. (Anlage 1)
Heute hat das Bafög-Amt geantwortet, dass dieser Härtefallantrag keine Anwendung beim Renteneinkommen findet (siehe Anlage 2). Dies erachte ich als falsch, da ich mir nochmal das Gesetz durchgelesen habe und dort auch das Waisenrenteneinkommen genannt wird. (Anlage 3)
Ich frage mich, ob ich das richtig verstanden habe und wenn ja, welche Schritte ich einleiten sollte, um dem Bafög-Amt das klarzumachen.
Vielen Dank im Voraus
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
3 Antworten
Wieso zahlst du Studiengebühren?
Ich habe so eine grobe Ahnung, dass da der Grund für die Ablehnung verborgen liegen könnte.
Dann ist das ungewöhnlich.
Leg Wideerspruch ein. Vielleicht hatte der Mitarbeiter einfach einen schlechten Tag.
Zuerst solltest du Widerspruch einlegen und dich dann beim AStA (dort gibt es kostenslose Rechtsberatung) informieren.
Hier ein Link, vielleicht ist er hilfreich:
§23 Absatz 4. 1.
von der Waisenrente und dem Waisengeld....
steht "monatlich 210€ ³ "
was steht bei der Anmerkung (³) ?
3) Für Bewilligungszeiträume, die ab 1. August 2021 beginnen; für alle vorher begonnenen wirksam ab 1. Oktober 2021
was steht in §12 Abs. 1 Nr. 1 ?
Eventuell finden sich da auch Anmerkungen bzw Hinweise warum das
abgelehnt wird
Das betrifft mich nicht, ich gehöre zu den "anderen Auszubildenden". Deshalb werden in dem jetzigen Bewilligungszeitraum 140€ angerechnet.
Nein, mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Grund darin liegt, dass es sich dabei um eine Waisenrente handelt. Der Umstand, dass ich Studiengebühren zahle ist nicht der Grund.
Ich studiere an einer staatlichen Hochschule im Ausland und zahle 7200€ pro Semester.