Formular für Änderung meiner Daten eines PKW was muss ich eintragen bei ZB II Alt/neu und eVB-Nr.?
Ic bin vor längerer Zeit umgezogen und habe vergessen mich umzumelden.
Nun hab ich mir das Formular aus dem Internet ausgeduckt und bin eigentlich auch fast fertig aber ich weiß nicht so recht was ich bei * ZB II alt / neu * und bei * eVB-Nr. * eintragen soll, bzw wo finde ich es. ? Danke schonmal
4 Antworten
EVB ist eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, die solltest du – wenn dein Fahrzeug zwischendurch nicht abgemeldet war – wohl nicht brauchen, da dein Fahrzeug ja versichert ist und versichert bleibt. Dann musst du deiner Kfz-Versicherung nur das ggf neue Kennzeichen und die neue Anschrift mitteilen…
ZB dürfte die Zulassungsbescheinigung sein. Alt oder neu bezieht sich darauf, ob du die alte oder die neue Ausführung hast. Wenn du ein ziemlich altes Fahrzeug hast, dass schon länger auf dich zugelassen war, sieht das etwas anders aus, das war früher der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein, heute nennt sich das Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Inhaltlich ist das mehr oder weniger identisch wie früher. Möglicherweise hat diese Bescheinigung eine Nummer, die du da ein trägst, ähnlich einer Personalausweisnummer oder so?
T3Fahrer
So würde ich das sehen.
... und was soll das bringen, das mit dem Formular?
Binde einfach ein deinen Berater/Makler, es muss doch eine evbn her, oder hat sich da etwas geändert?
Bei Umzug im Bezirk schreibt ja auch das Rathaus oft um, zusammen mit dem Perso.
Ich muss meine Adresse ummelden, weil ich sonst keine Post bekomme wenn etwas ist. Z.b man wird geblitzt. Oder sonstiges.
... eben, aber nicht per Formular, sondern mit Aufkleber in den Schein wie beim Perso oder neunen Schein.
Ich muss zugeben das ich grad nur Bahnhof verstehe.......
Was fürn Zeug druckst denn da aus ?
Wenn Du innerhalb eines Landkreises umzieht, dann geht man ins Bürgerbüro oder zur Zulassungsstelle. Teilt denen mit das man umgezogen ist und schon ist das erledigt.....
Natürlich setzt das voraus, das man sich umgemeldet hat, also die neue Adresse im Ausweis steht......sonst musst ein wenig mehr mit Dir rumschleppen
Ich dachte das KFZ muss nicht mehr umgemeldet werden?
eVB bekommst du von der Versicherung, Was in deinem Fall ja sowieso unnötig ist.
Es muss umgemeldet werden, man benötigt nur kein neues Kennzeichen.
Also ich hab das Auto seit Mai 2017. nur mein Wohnort hat sich geändert. Hab die Zulassungsbescheinigung I und II ganz normal. Also reiht es wenn ich dort die Nummer der zulassungsbescheinigung eintrage ya ?