Zollkontrolle was passiert jetzt?
Gestern wurden wir bei der Einreise von der Schweiz nach Deutschland kontrolliert. Dabei wurden wir rausgewinkt und ein man der kurz vor der Kontrolle ein Päckchen in eine Ritze an seinen Sitz gequetscht hat. Die Zöllnern fanden das Päckchen wir wurden kontrolliert und es würde nichts gefunden und die Person die das Päckchen versteckt hat würde auf die Wache mit genommen aber was passiert nun mit dem man neben uns bekommt er eine Anzeige? Und gilt es als Besitz wenn das Päckchen nur am Sitz war und nicht mit sich rumgetragen wurde?
Bei dem Päckchen handelt es sich um eine geringe Menge Marihuana wie wir später erfahren haben
3 Antworten
Bei geringen Mengen kann das Verfahren eingestellt werden, wenn der Besitzer Ersttäter - , d.h. mit Cannabis noch nicht aufgefallen ist.
Besitz und Einfuhr von Betäubungsmitteln ist eine Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Der Besitz im Sinne des BtMG liegt nicht nur vor, wenn man die Sache am Mann trägt, sondern Besitz ist ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten. Davon umfasst sind also auch gelockerte Gewahrsamsverhältnisse.
derjenige bekommt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BTMG und auch wenn es sich um eine "geringe" Menge handelt ist es strafbar