Waschen an Karfreitag?
Hallo Community,
Ich habe vorhin (so gegen 17:30) eine Waschmaschine angeschmissen und nach ca. 2 Stunden hat sie dann geschleudert.
Ich bin nicht christlichen Glaubens und habe mich auch mit den Feiertagen nicht wirklich auseinandergesetzt.
Meine Nachbarn haben mir einen Zettel vor die Tür gelegt, wie ich es nur wagen können an Karfreitag um 19 Uhr die Waschmaschine schleudern zu lassen und ob ich mal nachdenken würde. Ich habe bereits nachgelesen, dass es gesetzlich nicht verboten ist zu waschen an Sonn- und Feiertagen, solange man nicht die Gefühle der Mitmieter stört.
Können die mir jetzt irgendwie an den Karren pinkeln?
8 Antworten
Sonntag ist Ruhetag. Die sogenannte Sonntagsruhe ist sogar verfassungsrechtlich geschützt. Artikel 140 des Grundgesetzes nimmt Bezug auf Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919. Hier heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Doch bedeutet das im Umkehrschluss kein generelles Waschverbot. So entschied das Oberlandesgericht Köln, dass das sogenannte „maschinelle Wäschewaschen“ auch am Sonntag erlaubt sei. Eine Einschränkung machten die Richter allerdings: Die Geräusche müssten sich im üblichen Rahmen halten, bei modernen Maschinen sollte dies also kein Problem sein (Beschluss vom 17. November 2000; AZ: 16 Wx 165/00).
Liebe Fragestellerin, ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Und trotz dieser rechtlichen Vorgaben gilt natürlich: Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, sollte man versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sodass nicht nur die Wäsche gut riecht, sondern sich auch die Hausbewohner wieder gut riechen können.
Aus "Anwaltsauskunft"!
Mit christlicher Gläubigkeit ja oder nein hat das überhaupt nichts zu tun. In der katholischen Kirche schweigen von Gründonnerstagabend bis zur Osternachtfeier die Kirchenglocken.
Dabei steht aber nirgends, dass auch Waschmaschinen schweigen müssen und insbesondere nicht schleudern dürfen.
Was gläubige Christen auch unterlassen, sind z. B. Parties und laute Veranstaltungen. Da wünschen sie sich, dass auch andersgläubige oder nichtgläubige etwas Rücksicht nehmen und so ist es dann im Allgemeinen auch üblich.
Was allenfalls eine Rolle spielt, ist die Ruhe, die jeder an einem gesetzlichen Feiertag erwartet, aber nicht zwingend erwarten darf. Da spielt höchstens die Hausordnung eine Rolle und falls darin besonders auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen an Sonn- und Feiertagen hingewiesen wird, hat auch das nichts mit Religiosität zu tun.
19.00 Uhr ist aber an jedem Tag eigentlich die Zeit, wo es im Haus am wenigsten ruhig ist.
Würde mich ein Mieter anrufen und sich beschweren, dass der Nachbar am Karfreitag Klamotten wäscht und ihn das Schleudern stört, würde ich ihn fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. So lange dauert schließlich das Schleudern auch nicht.
Bei Kontakt strittiger Parteien an den Vermieter würde ich mir zu solch einer Unzeit in dieser Sache auch mit der Hand an die Stirne schlagen.
Eine gesunde Hausgemeinschaft regelt sowas in Absprachen unter sich selbst. 😎
Ich würde selbst meinen "Oldie" in meiner Butze während des Schleuderns nicht wahrnehmen. Ich wohne aber auch nicht direkt über der Waschküche mit den Geräten.
Da unser Haus aber auch recht hellhörig ist, vermeide ich Waschmaschine an Sonn- & FT zu Gunsten der Oberlieger.
Ein paar Kleinigkeiten ( Socken / Unties ) kann man zur Not auch mal mit der Hand im Zuber an solchen Tagen rauswaschen.
Quatsch, es gibt Mütter die viele Kinder haben und die viel waschen muss, die kann nicht auf Feiertagen Rücksicht nehmen.
Ich würde mal mit der Nachbarin ein venünftiges Gespräch führen, dass es nirgens verboten ist seine Waschmaschine bis 22 Uhr laufen zu lassen.
Würde ihr auch gleich dausagen, warum sie den Zettel vor die Türe legt und nicht mit dir selber darüber spricht.
Wenn sie gläubig ist und sich nach Feiertagen richtet, dann ist das ihr privates Ding, das man nicht auf andere ausdehnen kann.
Bis 22 Uhr muss man normale Geräusche hinnehmen.
ich gebe dir bedingt Recht, man könnte das mit dem Waschen so einrichten. Aber wenn man in einem Haus wohnt, dann muss es auch ein Entgegenkommen von allen Mitbewohner geben und nicht nur einseitig,
Bei uns ist es gegenseitig....daher verstehe ich gerade nicht, was Du da jetzt meinst....
Mit diesen Nachbarn kann man leider nicht vernünftig reden, das habe ich schon mehrere Male versucht, aber es tut gut zu hören, dass ich nicht falsch gehandelt habe, wie ich dachte.
Gesetzlich gibt es kein Verbot, auch an Feiertagen Wäsche zu waschen. Wichtiger wäre hier nur der diesbezügliche Inhalt Eurer Hausordnung, oder ( wie in Deinem Fall ) die Meinung Deiner Hausgemeinschaft dazu. Man will es sich mit seinen Nachbarn ja nicht verderben , wenn es nicht unbedingt zwingend ist in dem Umstand, dass bereits jemand Missfallen direkt an Deine Seite dazu äusserte.
Beim nächsten Mal einfach auch Meinungen und Ansichten Deiner Nachbarn etwas mehr berücksichtigen. 😉
Solange es nicht im Gesetz verboten und nicht komplett gegen die Gesellschaftliche Norm steht kannst du alles machen :))
Was heißt denn gegen die gesetzliche Norm? Bezogen auf das Waschen?
Mit gesellschaftlicher Norm meinte ich das, was nicht im Gesetz steht aber allgemein von der Gesellschaft als "nicht-cool" angesehen wird :P
Auch mit vielen Kindern kann man regulär soweit vorplanen, die Waschmaschine ( oder andere Arbeiten ) nicht unbedingt an Feiertagen durchführen zu müssen. Insbesondere dann, wenn einige Nachbarn sowas bereits im Vorfeld schon mal ähnlich gelagert kund taten.
Bei uns im Haus vermeiden sogar unsere türkischen Mitbewohner laute Arbeiten / Waschmaschine an Feiertagen, obwohl man sie nie zuvor darauf ansprach.
Im Gegenzug lassen wir sie auch in ihren eigenen Feierlichkeiten frei und selbstverantwortlich gewähren ohne ein Wort.