Zweitwagen in der Wohlverhaltensphase in der Privarinsolvenz-?
Hallo, mein Vater ist am 25.12.2016 Gestorben. Sein Wunsch war auch, dass sein Auto in der Familie bleibt und hat es Mündlich auf mich übertragen. Meine Frage wäre, wir sind in der Privatinsolvenz noch in der Wohlverhaltensphase, und sind Ende 2018 raus. Darf ich in der Wohlverhaltensphase ein Zweitwagen auf mich Anmelden, und kann meine Frau ihn fahren, ohne das wir uns damit schaden? Ich bedanke mich in vorraus und freue mich auf eure Antworten. Lg, Lost50
3 Antworten
Ja natürlich! Ich würde sofort zum Jobcenter gehen und beantragen, das zu dem zweiten Wagen auch noch Geld für für die Wagenpflege, also Innen und Aussen zur Verfügung gestellt wird. Lehnen die etwa ab, würde ich an Deiner Stelle sofort Reichsbürger werden und meinen Pass abgeben. Zusätzlich dazu, sollte das Jobcenter auch noch bitteschön regelmäßig Geld für den Wertverlust des Fahrzeugs überweisen, was man doch leicht begründen kann, schließlich ist die Frau mit dem Kinderbekommen vermutlich reichlich ausgelastet und braucht dringend ein eigenes Auto um Futter und Katzenstreu heran zu schaffen.
Natürlich nicht. Überleg mal, wie Du dir als Gläubiger vorkämmst, wenn deine Schuldner in Saus und Braus leben und Du siehst keinen Cent.
Wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, solltest du ihn lieber nicht anmelden! Staub ihn ein und warte ab.
Unabhängig davon bist du ja nun Eigentümer dieses Autos. Letztlich ist es egal, ob du ihn anmeldest oder nicht. Wenn er wertvoll genug ist, wird er in Zweifel gepfändet.
Der ist jetzt 17 Jahre Alt, hat 57000 gelaufen und Top gepflegt. Aber trotz allem nur noch knapp 800-900 Euro wert.