Zeitberechnung bei Feiertagen (minus Stunden)?
Hallo zusammen, ich habe folgende frage. Ich arbeite im Einzelhandel 30 std woche und 6 std Tag.
Mir sollen nun die Überstunden ausbezahlt werden. Nun habe ich gesehen das mir an den Feiertagen (weihnachten) nur 5 stunden für den tag angerechnet wurden. Ist das richtig? Müssten mit nicht 6std abgerechnet werden denn sonst würde ich ja durch die Feiertage minus stunden machen. Kann mir jemand weiterhelfen?
4 Antworten
Selbstverständlich müssen Dir an einem Feiertag so viele Stunden bezahlt werden, wie Du ohne Feiertag gearbeitet hättest. Das ist das Entgeltfortzahlungsprinzip und im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Nachlesen kann man das im § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Entgeltzahlung an Feiertagen: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"
Im § 4 Abs. 1 EFZG, Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts :"Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Damit dürfte ja klar sein, dass durch einen Feiertag keine Minusstunden entstehen können und dürfen.
Entscheidend ist die Regelmäßigkeit der Überstunden
Wer redet hier von Überstunden? Bitte Frage richtig lesen. speedy9986 schreibt dass er/sie 6 Stunden täglich arbeitet und vom AG nur 5 Stunden bezahlt wurden. So sind Minusstunden entstanden, die nicht rechtens sind. Ich muss keinen Absatz zitieren, der irrelevant für die Frage ist.
An Feiertagen müssen diese Stunden bezahlt werden welche Du an diesem Arbeitstag gehabt hättest - siehe http://dejure.org/gesetze/EntgFG Alles Gute!
Wenn der Feiertag ein Wochentag ist und da an diesem 6 Stunden gearbeitet hättest, musst du auch am feiertag für diese 6 Stunden bezahlt werden. Entscheidend ist was gewesen wäre, wenn es kein Feiertag gewesen wäre.
Für die Überstunden an Feiertagen lies auch das hier:
http://books.google.de/books?id=UGjl-VzI1PoC&pg=PA78&lpg=PA78&dq=entgeltfortzahlung+%C3%BCberstunden+feiertag&source=bl&ots=M9f1iTeQZD&sig=9sjYt9JO8M6UgB3C75Q1Hq0plSw&hl=de&sa=X&ei=_67RUvHQOMLlswag1IDYAw&ved=0CEgQ6AEwAw#v=onepage&q=entgeltfortzahlung%20%C3%BCberstunden%20feiertag&f=false
Darüber musst Du mit der Personalabteilung Deines Arbeitgebers sprechen.
Natürlich müssen geleistete Stunden auch vergütet werden.
Ganz so einfach ist es nach § 4 (1a) leider doch nicht: " Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen"
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Entscheidend ist die Regelmäßigkeit der Überstunden (anders bei Krankheit).