Darf AG Aufgaben geben, auf die man sich nicht beworben hat und auf die man nicht qualifiziert ist?

7 Antworten

Hey,

guck doch mal in deinen Arbeitsvertrag was da steht. Ist da deine Tätigkeit konkret benannt?

Ansonsten machen Unternehmen das doch recht gerne die Tätigkeiten sehr grob im Vertrag festzuhalten.

Da Du für die neuen Aufgaben offenbar nicht wirklich Lust aufbringen kannst, würde ich stark dazu raten einen neuen Job zu suchen.
Das verbindest Du gleich noch mit einer zweistelligen Gehaltssteigerung, damit der Wechsel nicht so weh tut.

Sich vom Arbeitnehmer kündigen lassen? Ach, darüber würde ich gar nicht nachdenken. Neuen Job suchen, finden, alten kündigen und fertig ist die Sache.

Dass ein Arbeitgeber auch mal fexibel seine Kräfte einsetzen muss ist doch wohl verständlich. Im Vordergrund sollte immer das Unternehmen stehen. Und als Arbeitnehmer sollte man möglichst zum Wohle des Unternehmens handeln.

Gruß

Ich formuliere es so : Wenn die Stelle im Rahmen der Umstrukutierung wegfällt, würde ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung folgen. Als Alternative.

Ansonsten würde ich mal den Chef ansprechen, wieso man noch für Stelle A beworben hat, obwohl diese Stelle kurzfristig wegfallen sollte.

Ansonsten hast du zwei Optionen : Die Chance nutzen und dich versuchen in das Feld einzuarbeiten -> sofern es für das Gehalt auch fair ist.

Oder einen neuen Job zu suchen.

Der Betrieb darf das per se, auch wenns nicht die feine Englische ist

Tuti94 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 12:52

Ich würde das ja auch echt gerne verstehen, aber so wie die Schulung geführt wurde, war es einfach viel zu viel und nicht gerade beruhigend, nachdem der Schulungsleiter nicht mal wusste, wie man alles umsetzen soll. Ich saß da und hatte einfach Panik, weil ich es nicht verstehe. Und man hätte auch niemanden, an wen man sich wenden kann, wenn man nicht weiterkommt, weil es eine ganz neue Aufgabe die aufgebaut werden muss

Ich fürchte JA, das kann eine Firma machen. Gilt aber nicht für Angestellte, die z.B. einen Vertrag haben, um die Tätigkeit auszuführen, für die sie aufgenommen wurden - d.h. solche Angestellten können aus dem Vertrag aussteigen ohne Probleme zu bekommen.

Doch nachdem Du ja vermutlich keinen Vertrag hast, und ja auch gar nicht danach gefragt hast, gilt für Dich, dass Du jederzeit kündigen kannst.

emib5  28.03.2022, 12:37

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man besser nichts schreiben.

Doch nachdem Du ja vermutlich keinen Vertrag hast, und ja auch gar nicht danach gefragt hast, gilt für Dich, dass Du jederzeit kündigen kannst.

Keinen Vertrag kann man schon einmal ausschließen. Denn ohne Arbeitsvertrag kann man auch nicht arbeiten. Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, sie können sogar durch kongludentes Handelt geschlossen werden.

Und es gibt immer noch gesetzliche Regelungen zur Kündigung.

Und im Regelfall steht im Arbeitsvertrag, dass auch andere Tätigkeiten zugewiesen werden können.

Kündigen kann man als Angestellter im Übrigen auch jederzeit ohne Grund.

Dann wirst du jetzt kündigen und dir eine Arbeit suchen die zu dir passt.

Wenn du nicht geeignet bist für die Stelle, der Arbeitgeber aber trotzdem dich gerne behalten möchte und dir eine Schulung bezahlt, dann möchte er gerne, dass du dich dieser neuen Aufgabe widmest.

Wenn du sagst "will ich nicht" dann bist du für den Arbeitgeber wertlos.