Zalando - Mahnung zur Zahlung einer nie erhaltenen Ware

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Also auf jeden Fall erst mal schriftlich Widerspruch gegen diese Mahnung einreichen, immer schriftlich!!!, damit Du auch einen Nachweis hast. Per Mail hast Du ja schon geantwortet, ich weiß aber nicht, ob ein Schreiben per E-mail - immer mit WIDERSPRUCH kennzeichnen - gerichtlich später Bestand hat. Also deshalb würde ich einen Brief schreiben. Wie die anderen User schon sagten, muß Zalando natürlich nachweisen, daß man es an Dich geschickt hat. Vielleicht hat es auch ein Postbote irgendwo abgegeben und vergessen, Dir einen Zettel ins Postfach zu legen - das kommt hier auch öfters vor.Auch von abhandengekommenen Sachenhat bei der Post man schon gehört - also laß Dich nicht unterkriegen, ich würde auf keinen FAll zahlen, da Du die Sendung ja nicht erhalten hast.Grüße, Katzina

Franziska1107 
Beitragsersteller
 03.02.2012, 20:57

brauch ich vom widerspruch ne abschrift bzw ne gesonderte Bestätigung auch wenn ich die per post verschicke falls die bestreiten jemals den Widerspruch zugestellt bekommen zu haben ?

Katzina  04.02.2012, 20:55
@Franziska1107

Ja, Franziska1107, wäre angeraten. Man sollte ja auch Widersprüche stets mit Einschreiben und Rückschein senden, habe ich bisher aber noch nicht getan, weil es mir zu teuer war. Füge in Deinem Schreiben (Widerspruch) , daß Du eine Bestätigung dieses Schreibens wünschst. Laß Dich nicht unterkriegen, Katzina

Also eine Sache, die ich dir sagen kann: Die erste Mahnung bei Zalando kannst du getrost ignorieren. Haben die mir sogar am Telefon gesagt.

Hatte mal was auf Rechnung bestellt und es dann zurückgesendet (Hersteller war in UK). Dann kam eine Mahnung von Zalando weil der Partner die Ware noch nicht erhalten hatte. Hab dann dort angerufen und die meinten, dass man die 1. Mahnung einfach ignorieren kann, da passiert erstmal nichts. Ist mir jetzt bestimmt schon 4-5 Mal passiert.

Gibt es denn keine Telefonnummer? Solche Dinge würd ich eher telefonisch klären, als per E-Mail. Da DU die Ware nie erhalten hast, war das erst eine Verspätung der Leistung, dann, wenn es nach angemessener Zeit nicht kam, eine Schlechtleistung. Das heißt, dass erstmal Du Rechte aus dem Schuldverhältnis hast.Du musst Zalando eine "zweite Andienung" gewwährleisten, d.h. sie müssen die Möglichkeit bekommen, ihrer Lieferungspflicht nachzukommen. Dies in einer angemessenen Frist, falls nicht ausgemacht war, dass Du die Artikel bis zu einem best. Datum brauchst. Also setz Dich nochmal in Kontakt mit denen, zahlen würde ich vorerst nicht. WIe Zalando es dann mit dem Lieferdienst regelt, ist ihre Sache.

Franziska1107 
Beitragsersteller
 03.02.2012, 20:44

danke werd mich morgen im laufe des tagen telefonisch an Zalando wenden, ich hoff es gibt was aus, auf eventuelle Schwierigkeiten kann ich nämlich gut und gerne verzichten....

Wenn du die Ware erhalten hättest müßtest du den Empfang bestätigen, beim Postboten, frage die doch mal wer den Empfang bestätigt hat.

Drohe ihnen mit dem Anwalt!