Gleiche Leistung bei GKV und Zahnzusatzversicherung abrechnen?

6 Antworten

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Natürlich wäre es Betrug, wenn du die Erstattung doppelt beantragst.

Die PZR ist keine Kassenleistung. Wenn die KK (anteilig) erstattet, handelt es sich um eine Satzungsleistung. Die private Zusatzversicherung zahlt in dem Fall nur den Differnezbetrag. Wenn die ERGO voll erstattet hat, kannst du nicht doppelt abrechnen.

Lass dir in den kommenden 3 - 6 Monaten erneut eine PZR machen und die lässt du dir dann von deiner GKV erstatten.

Manche Zahnärzte bieten sogar eine PZR extra für diese GKV Sonderleistung an, so daß du nichts selbst draufzahlen musst - frag mal.

Das mit dem Betrug lass lieber sein.

Du mußt dann halt den Unterschiedsbetrag an die Ergo direkt zurückzahlen - die Zusatzleistungen sind immer nach Vorleistung der GKV!

Wenn du die gleiche Leistung doppelt abrechnest, ist das selbstverständlich Betrug.

Grundsätzlich gilt das "Bereicherungsverbot"

Wenn du dir die Rechnung zweimal bezahlen lassen willst, dann ist das Betrug.