Zahnersatz Härtefall und arbeitsaufnahme

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es hängt vom Heil- und Kostenplan (HKP) ab. Der Härtefallantrag gilt für den HKP welches du mit dem Antrag zusammen eingereicht hast. Sollten mehr Sachen gemacht werden, was ein neuen HKP erfordert, so wird ein neuer Härtefallantrag fällig. Rückrechnungen gibt es nicht.

Die Prüfung, ob der Härtefall als solcher bestehen bleibt, hängt vom Eingliederungsdatum ab. Wird der Zahnersatz erst NACH Beschäftigungsaufnahme eingegliedert, dann muss eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung des neuen Einkommens erfolgen. Also Druck machen und sehen, dass die Beißerchen am 31.07.2013 drin sind. Alles Gute!

Raziel999 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 12:50

Ich versteh zwar nur die hälfte aber die antwort is schonmal besser. Ärztin meinte eben das die Front genehmigt sei da ich ihr meine situation geschildert habe und sie war auch sofort einverstanden als ich bat die teuren sachen zuerst zu machen in der hoffnung man könnte dann vor arbeitsbeginn mal abrechnen. Hab auch gerade nen zettel zur kasse gebracht auf dem wohl die front gemeint war. standen auch 4 oder mehr zähne mit Krone drauf.

Ich bin dir schonmal total dankbar. Kannst du es nochmal für dumme erklären? bin mir nicht sicher ob ich das so geschnallt hab.

Hallo,

was steht denn genau in der Bewilligung der Krankenkasse (inkl. Kleingedrucktes und Rückseite/Anlage)?

Gibt es dort eine Einschränkung, wenn sich die finanzielle Situation ändert?

Gruß

RHW

wenn das alles schon bewilligt ist,was kratzt das jetzt noch die AOK?

Raziel999 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 15:07

Weiss ich eben nicht. Aus finaziellen gründen MUSS ich ab 1. August arbeiten und die Ärztin meinte das kann sich locker bis Herbst ziehn. Is auch viel zu machen.

oxygenium  19.06.2013, 16:50
@Raziel999

ja dann sieh zu das es vorher in Angriff genommen ist.

Raziel999 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 09:41
@oxygenium

Nein echt? Wow hast mir echt geholfen!!!