Zahnersatz Härtefall und arbeitsaufnahme
Ich habe folgendes Problem: Ich habe bei der AOK eine Härtefallregelung für Zahnersatz beantragt. Die bekam ich auch, da ich noch Hartz IV beziehe. Jetzt ergibt sich das Problem, dass ich bis vor kurzem auch an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen habe und diese auch abschloss. Natürlich will ich auch so schnell wie möglich arbeiten. Aber was ist dann mit der Härtefallregelung? Muss ich dann alles selber zahlen oder nur was ab dann gemacht wird? Also, dass alle Leistungen, die bereits erbracht wurden, von der Kasse getragen werden und was danach kommt zahle dann ich? Oder richtet sich das dann nach Einkommen? Das würde vielleicht gehen, da ich leider erst in Zeitarbeit anfangen muss und es da etwas dauert bis ich mehr verdiene.
Danke schonmal.
4 Antworten
Es hängt vom Heil- und Kostenplan (HKP) ab. Der Härtefallantrag gilt für den HKP welches du mit dem Antrag zusammen eingereicht hast. Sollten mehr Sachen gemacht werden, was ein neuen HKP erfordert, so wird ein neuer Härtefallantrag fällig. Rückrechnungen gibt es nicht.
Die Prüfung, ob der Härtefall als solcher bestehen bleibt, hängt vom Eingliederungsdatum ab. Wird der Zahnersatz erst NACH Beschäftigungsaufnahme eingegliedert, dann muss eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung des neuen Einkommens erfolgen. Also Druck machen und sehen, dass die Beißerchen am 31.07.2013 drin sind. Alles Gute!
Ich versteh zwar nur die hälfte aber die antwort is schonmal besser. Ärztin meinte eben das die Front genehmigt sei da ich ihr meine situation geschildert habe und sie war auch sofort einverstanden als ich bat die teuren sachen zuerst zu machen in der hoffnung man könnte dann vor arbeitsbeginn mal abrechnen. Hab auch gerade nen zettel zur kasse gebracht auf dem wohl die front gemeint war. standen auch 4 oder mehr zähne mit Krone drauf.
Ich bin dir schonmal total dankbar. Kannst du es nochmal für dumme erklären? bin mir nicht sicher ob ich das so geschnallt hab.
Hallo,
was steht denn genau in der Bewilligung der Krankenkasse (inkl. Kleingedrucktes und Rückseite/Anlage)?
Gibt es dort eine Einschränkung, wenn sich die finanzielle Situation ändert?
Gruß
RHW
wenn das alles schon bewilligt ist,was kratzt das jetzt noch die AOK?
ja dann sieh zu das es vorher in Angriff genommen ist.
Nein echt? Wow hast mir echt geholfen!!!
Weiss ich eben nicht. Aus finaziellen gründen MUSS ich ab 1. August arbeiten und die Ärztin meinte das kann sich locker bis Herbst ziehn. Is auch viel zu machen.