Abgelehnter Härtefallantrag.?
Bei mir sollte ein Proteste eingesetzt werden.Aufgrund einer Lohnpfändung beträgt mein Einkommen gerade mal 1000 Euro.
Nun schreibt mir die tkk das ich kein härtefall bin da ich über dem Satz liege.
Meine Frage:was ist denn dort die berechnungsgrundlage brutto lohn.
Bin für 4 Kinder Unterhaltspflichtig.
Kann ich da Wiederspruch einlegen?
2 Antworten
Natürlich kannst du Widerspruch einlegen. Würde ich auch tun.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Zahnersatz
Du kannst Widerspruch einlegen keine Frage aber wenn Du es genau wissen willst dann frage bei der Krankenkasse nach denn der Härtefallbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr.
Ob Du dann Recht bekommst muss man sehen da die Krankenkasse sich nach § 2 SGB V Ze-Richtlinien wie der Zahnarzt auch an wirtschaftlich , zweckmäßig halten.