Auf falschen namen bestellt! ANZEIGE

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sitzt du ganz schön in der Tinte würde ich sagen. Das einzigste womit man beweisen könnte das du das NICHT warst wäre die IP Adresse rauszufinden von demjenigen der die Sachen bestellt hat oder man muss den Zeitpunkt am besten Datum und Uhrzeit der Bestellung rausfinden damit du beweisen kannst das du zu dem Zeitpunkt nichts bestellt haben kannst. Und da wäre es sinnvoll wenn du Beweismaterial dafür hättest wie zum Beispiel einen Kassenbon, Kinokarte, etc...

Irgendwas verstehe ich hier nicht:

  • Wenn deine Oma die Sachen nicht bestellt hat, wieso hat sie sie nicht retourniert oder die Annahme verweigert?

  • Wenn jemand anders sie angenommen hat, hat er dafür unterschrieben. Ein Abgleich der Unterschriften ist leicht möglich.

  • Wer hat dich angezeigt? Und warum? (Es stimmt, du bist nicht verpflichtet, deine Unschuld zu beweisen. Die Gegenseite muss deine Schuld beweisen.)

sibeldemter 
Beitragsersteller
 30.04.2012, 11:31

ja genau das hat sich jetzt erledigt denn wir wissen wer es war wegen der unterschrift! :-) danke.

Die "andere Seite" ist beweispflichtig. Man kann nicht beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Bleib cool, abwarten, gegebenenfalls einen Rechtsanwalt konsultieren. Allerdings vermute ich, dass Du dieser jemand bist.....

sibeldemter 
Beitragsersteller
 28.04.2012, 20:06

aha... ja dann liegen sie aber mit der vermutung sehr sehr falsch! wir haben eine vermutung wer das war aber wie soll ich denn auch noch das beweisen?

Dein Oma wird wohl schon Gründe haben wieso sie dich anzeigt oder wer hat dich angezeigt?

Ausserdem brauchst du es nicht zu beweisen das du es nicht warst, die andere Seite muss beweisen das du es warst.

sibeldemter 
Beitragsersteller
 28.04.2012, 19:32

sie ganz bestimmt nicht sie weiß das ich es nicht war! Ein gerichtsvollzieher war bei ihr und sie hat ihm lediglich gesagt das ich dort wohnte aber nicht das ich es war! Jetzt gehen wir davon aus das er mich angezeigt hat!

Mephala0  28.04.2012, 19:35
@sibeldemter

Du musst dir keine sorgen machen die gegnerische Seite muss Beweise haben und das wird sie wohl kaum beweisen können.

Nur wenn dein Oma einen PC hat und die Bestellungen von diesen getätigt wurden kann es Probleme geben.

sibeldemter 
Beitragsersteller
 28.04.2012, 20:07
@Mephala0

ne sie hat kein pc! Danke :-)