Zahlt meine Haftpflichtversicherung selbstverschuldeten Wasserschaden am Parkett (Mietshaus)?
Wir wohnen in einem Haus zur Miete. Im Sommer war es im Arbeitszimmer immer sehr heiß und ich habe über das Dachfenster ein Handtuch gelegt, was ich im Fenster eingeklemmt habe, so dass es ein Stück ins Zimmer hing.
Dann hat es einen Tag geregnet und das Handtuch hat sich wohl voll Wasser gesogen und dieses ist am Handtuch abgetropft auf den Parkettfußboden (Stäbchenparkett). Hab es erst gar nicht gesehen oder gemerkt, aber irgendwann war der Boden gut 30 cm nach oben gewölbt auf einer Fläche von ca. 2 Quadratmeter. Habe dann versucht ihn runter zu drücken und dabei ist er natürlich in alle Stäbchen zerfallen.
Kann ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden und diese zahlt den Schaden dem Vermieter?
5 Antworten
Hallo jmasterj82,
azmd108 hat es schon richtig angemerkt. Hier kommt es darauf an, ob in deiner Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden mitversichert sind oder nicht.
Grüße, Ines vom DEVK-Team
Hier kommt es darauf an, ob in deiner Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden mitversichert sind oder nicht.
Nein - hier kommt es darauf an, ob solch ein Schaden überhaupt möglich ist.
In jeder Privathaftpflichtversicherung sind Mietschäden mitversichert.
Deine Privathaftpflicht zahlt, wenn Mietschäden mitversichert sind. Melde den Schaden einfach deiner Versicherung.
Dann hat es einen Tag geregnet und das Handtuch hat sich wohl voll Wasser gesogen und dieses ist am Handtuch abgetropft auf den Parkettfußboden (Stäbchenparkett). Hab es erst gar nicht gesehen oder gemerkt, aber irgendwann war der Boden gut 30 cm nach oben gewölbt auf einer Fläche von ca. 2 Quadratmeter.
Mir ist keine Privathaftpflichtversicherung bekannt, wo keine Mietsachschäden mitversichert sind.
Allerdings wird bei diesem Schaden ein Schadenssachverständiger beauftragt werden, denn meiner Meinung nach ist es unmöglich, dass sich ein Parkettboden auf einer Fläche von 2 Quadratmeter (also ca. 1,41 m x 1,41 m) um 30 cm nach oben wölben kann und dies sogar an einem Tag.
Nein, an dem Schaden bist Du selbst schuld. Da zahlt keine Versicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, Schäden zu begleichen, die Du anderen Leuten zufügst ausserhalb Deines Haushaltes (aus Versehen Scheibe einschlagen z. B.).
Die Wohnung gehört DIR, als Mieter hast du für die Dauer der Miete Eigentumsrechte an der Wohnung, Außerdem ist die eh nicht dafür zuständig.
Wer eventuell zahlt ist deine Hausratsversicherung
Wer eventuell zahlt ist deine Hausratsversicherung
Blödsinn - seit wann leistet die Hausratversicherung für Gebäudeschäden!