Zahlt eine Haftpflichtversicherung Schäden in der Mietwohnung?
Laminat ist beschädigt (aufgebläht) und Kühlschrank ist auch beschädigt (gehört uns nicht) Balkonboden wurde durch Reinigungsmittel verätzt
5 Antworten
Erste Voraussetzung ist, dass Mietsachschäden versichert sind.
Dann kommt es auf die genauen Schadensursachen an. Und vermutlich wurden die Schäden ja nicht zeitnah gemeldet, das wäre dann eine Obliegenheitsverletzung.
Schäden in Mietwohnungen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, müssen also vom Vermieter behoben werden. Dazu zählen kleine Beschädigungen in der Fensterfassung, abgenutzte Fußböden, Schimmel, Befestigungsschäden von Nägeln oder Dübeln sowie Abnutzungen an sanitären Einrichtungen. Verstopfte Rohre oder Leckagen an Leitungen gehören ebenfalls dazu. Der Vermieter muss solche Mängel in Stand setzen.
Nein, ganz sicher nicht.
Lies mal Deine Versicherungsbedingungen. Und Du kannst es ja beantragen und sie können nein sagen.
Ich (Versicherungsmakler) muss nicht in den Bedingungen meiner privaten Haftpflichtversicherung nachlesen, ich weiß, dass Mietsachschäden Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.
Du stellst aber eine Behauptung auf, die einfach nicht haltbar ist. Was willst du damit bezwecken?
Jeder Haftpflichtschaden muss zeitnah der Versicherung mitgeteilt werden. Du kannst die nicht bis zum Auszug auflaufen lassen und dann erwarten, dass sie "pauschal" reguliert werden.
Musst du in die Police gucken. Oftmals sind gemietete Sachen nicht mit versichert.
Mietsachschäden sind bereits seit fast 50 Jahren in der PH abgesichert
Wo hast du die Begründung (Nachweis) deiner Behauptung versteckt?