Zahlt Versicherung Behandlung wegen Alkoholvergiftung?
Ich (18) wollte mal wissen ob meine private Krankenversicherung die Kosten für RTW und Krankenhausbehandlung zahlt wenn ich eine Alkoholvergiftung habe.
5 Antworten
Bei privaten Krankenversicherungen ist das Problem, dass die Leistungsübernahme teilweise sehr fakultativ ist, was die eine übernimmt, übernimmt die andere nicht.
Insbesondere bei einer "Alkoholvergiftung", ist der Krankentransport in den seltensten Fällen notwendig und wird oft vom aufnehmenden Arzt nicht verordnet ("Verordnung einer Krankenbeförderung", Formular, die Vorraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse), ob gesetzlich oder privat versichert. Die Begründung ist: bei einer Alkoholvergiftung ist nur in den allerwenigsten Fällen wirklich eine medizinische Intervention notwendig, prinzipiell gehören Betrunkene mit viel Mineralwasser ins Bett und nicht ins Krankenhaus. Die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung besteht, wenn der Patient nicht den Trinkalkohol Ethanol, sondern den hochgiftigen Methanol zu sich genommen hat oder eine Einschränkung der Schutzreflexe vorliegt, also die Gefahr besteht, an Erbrochem zu ersticken. Lediglich normal besoffen, auch mit erbrechen oder tiefem Schlaf ist normal und nichts gefährliches.
https://www.kbv.de/html/krankentransport.php
Zitat:
Auch sollte zunächst geprüft werden, ob der Patient mit Bus und Bahn oder dem eigenen Auto fahren kann.
Eine Krankenbeförderung gesetzlich versicherter Patienten in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse muss medizinisch notwendig sein.
Wenn die Behandlung medizinisch indiziert (erforderlich) ist, dann muss die Krankenversicherung für die entstandenen Kosten aufkommen.
Es ist jedoch so: ob der Transport mit dem RTW indiziert gewesen ist, das entscheidet immer der aufnehmende Arzt, nicht die Besatzung. Die Besatzung befindet sich bislang in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie Patienten aus eigener Entscheidung heraus nicht einem Arzt zuführt, da die abschließende Diagnosestellung eine ausschließlich ärztliche Aufgabe ist. Daher, wird von der Besatzung im Zweifelsfall immer ein Transport durchgeführt. Hält der aufnehmende Arzt den Transport für erforderlich, so stellt er eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", die auch als "Transportschein" bezeichnet wird, aus und damit rechnet der Rettungsdienst den Transport mit der Krankenversicherung des Patienten ab. Stellt der Arzt jedoch keinen Transportschein aus, so erhält der Patient eine Privatrechnung.
Nachdem du jedoch im Krankenhaus behandelt worden zu sein scheinst, muss die Krankenversicherung in jedem Fall die Kosten für die Krankenhausbehandlung tragen, da der Arzt festgestellt hat, dass du behandelt werden musst. Damit, ist im Regelfall dann auch der Transport mit dem RTW gerechtfertigt gewesen, jedoch sind beide Dinge getrennt voneinander zu beurteilen.
Mfg
Deine Krankenkasse muss die Behandlungskosten tragen. Auch der Rettungswagen war ja notwendig. Der wurde ja nicht zum Spass gerufen.
Bei einer Alkohol-VERGIFTUNG ist der Einsatz auf jeden Fall gerechtfertigt.
Nein. Jeder Schwips ist eine "Alkoholvergiftung", da Alkohol de facto ein Gift ist und der leichteste Einfluss davon eine "Alkoholvergiftung" ist. Da ist kein Einsatz gerechtfertig.
Blödsinn. Wenn ein Arzt von Alkoholvergiftung spricht, geht es um Leben und Tod.
Blödsinn. Da Alkohol ein Gift ist, ist die Inkorporierung von Alkohol prinzipiell eine Vergiftung. Es kommt auf die Menge an.
Zitat:
Als Vergiftung (von „ Gift“) oder Intoxikation werden bei Lebewesen jene Schäden bezeichnet, die durch Aufnahme einer jeweiligen Mindestmenge von verschiedensten Substanzen (u. a. Toxine, aber auch Medikamente oder psychotrope Substanzen wie Ethanol und Nicotin sowie sogenannte Gefahrstoffe) verursacht werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergiftung
Wenn es "um Leben und Tod geht" ist der Einsatz des Rettungsdienstes eben absolut gerechtfertigt. Darum geht es aber bei den sog. C2-Intox-Einsätzen nahezu NIE. Es sind letztendlich einfach besoffene, die auf einer Matratze in der Notaufnahme auspennen und nach Hause gehen.
In meinen 14 Jahren Rettungsdienst, habe ich EINEN lebensgefährlichen Alkoholintox gesehen, keine kaum einen Kollegen, der einen gesehen hat und selbst erfahrene Intensivmediziner sehen sowas einmal in fünf Jahren. Was wir hingegen jeden Tag sehen, sind normal besoffene, die sich vollkotzen, uns angreifen und von Laien als "lebensgefährlich erkrankt" angesehen werden. Diese sind per definitionem ein Patient mit Alkoholvergiftung, benötigen aber keineswegs präklinische oder klinische Notfallmedizin, sondern ein Bett, ne Pulle Wasser und einen Eimer.
Anhand deines Profils ist ersichtlich, dass du in Fragen der Notfallmedizin nicht qualifiziert bist, also, warum lässt du mich deinen Irrtum nicht aufklären?
Das kann man aber genau vor Ort eben NICHT entscheiden. Und ein einziger Toter der dann an seinem Erbrochenen erstickt ist, wäre schon zu viel.
Natürlich kann man das entscheiden 😂😂😂 wenn man eben Mal gesunden Verstand walten lassen würde und nicht für jeden Rückenschmerz, Bäuerchen, Kopfschmerzen, Mückenstich, Beinpiksen, Mini-Schnitt etc den Rettungsdienst ruft. Bei besoffenen heißt das halt auch Mal: selber kümmern. Aber ist ja einfacher, andere sich kümmern lassen.
Da kommt es immer drauf an was die Versicherung deckt und was nicht. Wenn du nicht selber Schuld bist würde ich sagen ist die Chance höher das es gedeckt wird.
Ja musst nur die 10€ für die Nacht im Krankenhaus bezahlen.
Der größte Teil der Rettungsdiensteinsätze ist inzwischen nicht nicht notwendig, weil der Rettungsdienst völlig gedankenlos und aus lächerlichen Gründen gerufen wird.
Die Krankenkasse muss die Kosten nur tragen, wenn der Transport medizinisch begründet ist, also vom aufnehmenden Arzt verordnet wird.