Zahlt die Haftpflichtvers. auch bei Beschädigungen durch den Ehemannes?
Es geht um unseren Hochzeitstanz, beim Tanzen ist leider ein rießiges Loch ins Kleid gerissen in Höhe des Popos (Schleppe hochgebunden) Das Loch in der obersten Schicht des Tülls lässt sich daher leider nicht mehr reparieren :-(((
11 Antworten
Wenn ihr bereits eine Familienhaftpflichtversicherung habt, dann bezahlt diese nicht. Solltet ihr noch getrennte Haftpflichtversicherungen haben, so könnten ihr vielleicht Glück haben.
Wobei ich ehrlich gestanden nie auf die Idee kommen würde, da einen Versuch auf Kostenerstattung zu starten. Das sind einfach Dinge, die passieren!
Wenn es jetzt darum geht, dass sich das Kleid dann nicht mehr so gut weiterverkaufen lässt... Überlege mal, was das für ein Gedöns ist: Du musst das Kleid reparieren lassen, du musst eine Rechnung dafür bekommen, diese dann bei der Versicherung einreichen... Kostet alles Zeit und Geld und ich weiß nicht, ob sich der Aufwand lohnt, nur um einen etwas höheren Verkaufspreis erzielen zu können.
Ich würde einfach in den sauern Apfel beißen und das Kleid eben günstiger anbieten. Für ein gebrauchtes Hochzeitskleid bekommst du sowieso nicht mehr viel im Vergleich zum Neupreis, ich verfolge solche Anzeigen spaßeshalber manchmal hier in der Zeitung.
Oder du überredest jemand Drittes, dass man seine Haftpflichtversicherung einsetzt, von einem Freund oder Verwandten oder so. Vermutlich würde dieser dann aber in eine höhere Versicherungsklasse rutschen, deshalb ist so eine Aktion auch lieber vorher gründlich zu überdenken.
Dann biete es doch einfach an als "Brautkleid mit Unfallschaden".
Kannst dann natürlich nicht mehr viel für verlangen, bei dem Neupreis würde ich sagen, vielleicht noch 300 Euro.
Aber jemand, der gut ist im Nähen, kann es vielleicht geschickt umarbeiten. Und dann vielleicht noch irgendwie färben, dann wird daraus eben ein Abendkleid.
Ist dann halt was für Näh-Liebhaber mit kleinerem Geldbeutel. Aber damit würdest du sicherlich jemandem eine große Freude bereiten.
Wenn du das Kleid sowieso nicht behalten wolltest, wieso hast du dir dann nicht einfach eines geliehen? Da wären Schäden auf jeden Fall von der Versicherung übernommen worden. Bei der Beschädigung beim Hochzeitstanz vom eigenen Kleid vom eigenen Partner bezweifle ich, dass die Versicherung (ohne zu grinsen) da überhaupt irgendwas macht schon allein deshalb, weil man Alkohol als Grund nehmen kann wieso es überhaupt dazu kam und da zahlt dann sowieso gar keiner mehr. (Ausnahmen gibt es immer, aber das kommt auf die Versicherung drauf an)
War deine Entscheidung dir da ein Kleid für 1500€ anzueignen und es zum Tanzen zu tragen - wenn es so ungünstig geschnitten war, dass man auch noch drauf tritt - wieso sollte da eine Versicherung zahlen? Nette Idee, aber die Versicherung ist dafür da Schäden zu zahlen die du bei/an fremden Eigentum zu verantworten hast. Da wäre auch die Versicherung deines Partners schon nicht mehr zuständig - oder ist das Kleid fremdes Eigentum? Nein - es ist das Hochzeitskleid seiner Frau, auf das er selbst drauf getreten ist - Shit happens.
Wäre dein Kleid aufgrund des wilden Tanzes in Flammen aufgegangen und hätte dabei das Lokal mit angezündet, dann hätte deine Versicherung den Schaden an das Lokal gezahlt - aber nicht an deinem Kleid. Und da hättet ihr euch aussuchen können welche Versicherung es zahlt. (Deine oder seine)
Wenn du so auf das Geld angewiesen bist, dass du mittels Verkauf da wieder etwas rein bekommst, hättest du - wie schon erwähnt - dir da eher eines leihen sollen, als für einen Abend solch einen Kauf zu tätigen.
Bei allem Respekt, aber: was die versicherungsrechtlichen Fragen angeht, habe ich auf die Schnelle schon 5 (!) falsche oder zumindest irreführende Aussage gezählt.
Bitte zukünftig noch einmal genau informieren, ehe erneut derart falsch geantwortet wird.
*und oder Schäden an deinem Eigentum wo du selbst kaum/keinen Einfluss hattest - Haushaltsversicherung zB
Also dein Mann hat dein Kleid beschädigt und das soll nun seine (eure) Haftpflicht zahlen? Da ich mal schwer davon ausgehe, dass ihr im selben Haushalt lebt, geht das natürlich nicht.
Wir haben noch keine gemeinsame Versicherung. Daher war der Gedanke, da ER es ja beschädigt hat, dass SEINE Haftpflicht das Kleid (was von meinem Konto natürlich bezahlt wurde) den Schaden übernimmt.
Nochmal: Wenn ihr im selben Haushalt lebt wird das nix.
Wenn es ein ausgeliehenes Kleid aus einem Brautladen wäre dann ja. Denn dann würde das Kleid dem Laden ersetzt werden.
Wenn es deins ist natürlich nicht, ist ja auch irgendwie logisch
Inwiefern wurde dein Ehemann beschädigt/verletzt, als dein Kleid gerissen ist?
Und wofür soll die Haftpflichtversicherung aufkommen?
Er ist nicht beschädigt.
Er ist beim Hochzeitstanz so extrem aufs Kleid getreten, dass der obere Tüll komplett hinüber ist, dass es nicht mehr repariert werden kann und somit auch nicht verkauft werden kann.
Eine Haftpflichtversicherung kommt ja für genau solche Schäden normal auf. Die Frage war nur, ob dies auch für den Ehepartner gilt.
Im Ernst?
Du kauft ein Hochzeitskleid für teures Geld, bei dem Du VORHER schon kalkulierst, dass Du HINTERHER (also nach der Hochzeit) damit noch ordentlich Geld verdienen kannst?
Aua!
Dann hast du die Frage falsch gestellt.
Und nein, sobald man zusammen wohnt, hat man meist eine gemeinsame Haftpflichtversicherung. Diese kommt natürlich nicht dafür auf, wenn ihr euch gegenseitig schädigt.
Es ist gang und gebe, das Brautkleid nach der Hochzeit zu verkaufen. Das hat nichts mit kalkulieren zu tun.
Warum soll ich es denn 50 Jahre im Schrank vergammeln lassen?
@janine Mein Hochzeitskleid hängt seit 19 Jahren im Schrank....
Ist schon irgendwie crazy, den eigenen ERST geehelichten Mann in die Zahlungspflicht zu nehmen, weil er das Hochzeitskleid insoweit zerstört hat, dass es nicht mehr weiterverkauft werden kann...
Das machen ganz viele und da ist nichts verwerfliches dabei.
Das Problem ist leider, dass es sich definitiv NICHT mehr reparieren lässt. Die oberste Schicht Tüll ist zerfetzt, das kann man nicht flicken ohne etwas zu sehen.
Es ist nunmal kein Pappenstiel, diesen hohen Betrag nun einfach "wegzuwerfen" :-(