Erwarte höheren Geldeingang auf P-Konto,was passiert nun?
Hallo liebe Community
Ich erwarte nächste Woche einen Geldeingang von 10.000€ auf meinem P-Konto. Dieses Geld wird mir von einem Verwandten zur Schuldentilgung zur Verfügung gestellt, welche sich auf rund 8.000€ belaufen.
Doch Eingänge über 1.100€ (in etwa?) werden ja beschlagnahmt. Was passiert dann mit diesem beschlagnahmten Geld? Werden die Gläubiger nun automatisch bezahlt? Und was ist mit den übrigen 2.000€ ? Bekomme ich diese wieder zurück, nachdem die Schulden gezahlt wurden? Die 2.000€ bekomme ich zur abzahlung meines Pkw, dieses Geld hatte ich mir privat geliehen.
Hoffe, ich habe ausreichend Infos angegeben.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
Liebe Grüße Mila
5 Antworten
Du hast ein P-Konto mit einer ca. 8.000 € Pfändung darauf. Nun erwartest du einen Geldeingang von 10.000 € . Ok.
Bei einem P-Konto steht dir ein automatischer monatlicher Freibetrag in Höhe von 1.073,88 € zu. Wenn man nur 800 € Einkommen hat, dann kann man natürlich nur über 800 € verfügen.
Geht mehr Guthaben auf einem gepfändeten P-Konto ein, so muss die Bank dieses zurückhalten. Sie muss es separat verwahren.
Guthaben was im März 2016 auf einem gepfändeten P-Konto eingeht und den Freibetrag übersteigt, darf die Bank frühstens am 1.05.2016 pfänden. Das ergibt sich aus § 850k Zivilprozessordnung ( ZPO ) .
Nun ist es aber möglich als Kontoinhaber, und somit als Schuldner, die Bank persönlich ausdrücklich darum zu bitten, dass die bestehende Pfändung umgehend beglichen werden soll.
Das bedeutet, dass du zu deiner Bank gehst und beantragst, dass die Pfändung von deinem Guthaben unverzüglich und ohne Einhaltung gesetzlicher Pflichten beglichen werden soll.
Dafür musst ( und solltest ) du unterschreiben. Schau dir aber dennoch ganz in Ruhe den Wisch an, bevor du unterschreibst. Nicht bedrängeln lassen. Immer erst konzentriert etwas durchlesen, bevor man etwas unterzeichnet.
Nach deiner Unterschrift bittest du deine Bank um eine Kopie des Schreibens.
Die Bank darf die Pfändung erst raus nehmen, wenn der Gläubiger dieser bescheid gibt, dass die Schulden beglichen worden sind. Der Gläubiger also dahingehend befriedigt wurde.
Du kannst das beschleunigen, indem du den Gläubiger anschreibst ( mit dessen Aktenzeichen ), diesen mitteilst, dass du am .. .. .... deine Bank angewiesen hast, die kompletten Schulden von deinem Guthaben zu zahlen und du nach Erledigung der Pfändung eine schriftliche Bestätigung der Gläubiger an dich und deine Bank verlangst.
Nachdem der Gläubiger die Zahlung der Schulden bestätigt hat ( sollte nicht länger als 10 Banktage in Anspruch nehmen ), muss dir jegliches Restguthaben sofort freigegeben werden.
Nachdem die Pfändung schriftlich vom Gläubiger und/oder Bank für erledigt erklärt wurde, kannst du dein P-Konto wieder in das normale, reine Girokonto rückumwandeln lassen.
Musst es aber nicht. Denn ein P-Konto welches keine Pfändung hat, muss wie ein ganz normales Girokonto gehandhabt werden.
Ohne dem vorliegen einer Pfändung darf ein P-Konto keinerlei Einschränkungen erfahren. Liegt keine Pfändung vor, so gilt auch kein eingeschränkter Freibetrag beim P-Konto.
Bei einem P-Konto ohne Pfändung müssen dir auch 20.000 € ausgezahlt werden.
Ein P-Konto ist nichts weiter als die Fortführung des bisherigen Girokonto. Nur das das P-Konto den automatischen Pfändungsschutz in sich trägt.
Lässt du dein P-Konto wieder in das normale Girokonto rückumwandeln, so muss dieses Girokonto das Gleiche sein, wie es dies früher war.
Grundsätzlich darf ein P-Konto nicht mehr an monatlichen Kontoführungsgebühren kosten, als das reine Girokonto zuvor.
Auch darfst du mit einem gepfändeten P-Konto nicht benachteiligt werden. Liegen Pfändungen vor, so dürfen eventuell vorhandene Dispo Kredite und Kreditkarten gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben.
Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Servicekarte umgetauscht werden, das Online Banking nicht gestrichen werden und Auszahlungen an Geldautomaten nicht versagt werden, nur weil du ein ( gepfändetes ) P-Konto führst.
Es heißt hier nicht beschlagnahmt, sondern zurückgehalten, separiert oder eben gepfändet.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
http://www.vzbv.de/urteil/bundesgerichtshof-erleichtert-rueckkehr-vom-p-konto-normales-konto
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-zusatzentgelt-beim-p-konto-unzulaessig
ich war damals zwr nicht so weit über dem höchstwert aber bei mir wars so das der zahlungseingang aufgeführt war und dann gleich wieder abgezogen wurde. ca. eine woche später wurde es mir wieder gut geschrieben. Also NEIN das Geld wird dir nicht einfach genommen es dauert nur ne woche länger bis du darauf zugreifen kannst
Hi, normalerweise müsste erstmal alles zur Bezahlung der Gläubiger genommen werden.
Was dann mit d er überschüssigen Differenz ist, wie schnell Du da verfügen kannst.. ob und wann Du verfügen kannst.. weiss ich eider nicht.
Kannst du das bei der Bank in Erfahrung bringen?
Na wenn deine Schulden gezahlt sind , dann bekommst die 2000 EUR . Warum sollte die bank die 2000 EUR behalten? Wenn keine Schulden mehr vorhanden sind dann.
Ja klar das Geld ist weg,lass dir das Geld auf keinen Fall auf dein P- Konto überweisen,sonst ist das Geld fort.