Zahlt das A-Amt einen Zuschuss für unterhaltspflichtige Väter
Hallo, ich lebe seit dem Jahreswechsel von meiner Partnerin getrennt. Wir haben eine 11 Monate alte gemeinsame Tochter. Meine Mietkosten betragen inklusive Stadtwerke 320,44€, ich habe einen Arbeitsvertrag über 1.000€ brutto mit 32 Stunden wobei ich aber immer 40 Stunden gehe und die Überstunden auch immer ausbezahlt werden. Ich komme im Durchschnitt auf ca 950€ netto pro Monat. Nun meine Frage, ich möchte gerne meinen Pflichten als Vater nachkommen und auch meinem Kind soll es trotz der Trennung an nichts mangeln und ich möchte gerne den Unterhalt zahlen. Da ich aber auch noch aus meiner selbstständigkeit einen Rückzahlungsplan habe ist das Geld natürlich knapp. Das dieses Geld keine Berücksichtigung seitens A-Amt findet weiß ich, aber gibt es für meine Person eine Möglichkeit das ich vom Amt eine Aufstockung erhalte aufgrund dessen das ich Unterhaltspflichtig bin? Über schnelle Antworten freue ich mich sehr. Liebe Grüße Steve
4 Antworten
Du liegst unter dem Selbstbehalt.
Bei mir war es so,dass ich zwar nicht verheiratet war, aber als ich Krankengeld bezogen habe,hat meine Ex vom Amt zusätzlich zu Hartz IV den Lebensunterhalt für unser Kind und Kindergeld bekommen.
Falls Deine Ex also nicht arbeitet hat sie sehr wahrscheinlich den gleichen Anspruch.
Du hast den Vorteil,das sich bei Dir wahrscheinlich keine Unterhaltsschulden anhäufen.
aber gibt es für meine Person eine Möglichkeit das ich vom Amt eine Aufstockung erhalte aufgrund dessen das ich Unterhaltspflichtig bin?
Ist mir nicht bekannt.
Was du daals Lohn bekommst liegt ja unter dem Selbstbehalt. So müßte sich die Kindesmutter an das Jugendamt wenden, sie würde den fehlenden Unterhalt für dein Kind von dort bekommen.
Für Unterhaltszahlungen kannst Du keinen Zuschuß erhalten, nein. Lediglich die erhöhten Aufwendungen für die Umgangskontakte können einen gesonderten Bedarf rechtfertigen, beispielsweise für Fahrkosten oder eine größere Wohnung für Schlafbesuche. Hier können noch ein paar Euros rauszuholen sein.
"ich vom Amt eine Aufstockung erhalte aufgrund dessen das ich Unterhaltspflichtig bin? "
nein