Werden die Wirtschaftsgüter aktiviert?
Wie werden Bildschirme und Dockingstation behandelt wenn der Kaufpreis unter 250€ ist? Bei beiden Wirtschaftsgüter handelt es sich ja um nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Folglich fällt GWG doch eigentlich weg oder?
3 Antworten
Seit diesem Jahr gibt es für Computerhardware (also auch Dockingstations und Bildschirme) eine angepasste Nutzungsdauer von einem Jahr, welche dadurch nicht verteilt werden muss. Folglich können diese Geräte sofort abgeschrieben werden. Es ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass es sich dabei nicht um GWGs handelt (diese sind eindeutig legal definiert!)
Typischerweise würde man solche Geräte einfach wie selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter behandeln, denn Du könntest sie jederzeit ohne Werkzeugeinsatz etc. einfach zusammen mit einem anderen Laptop benutzen.
Das muss auch so sein, denn überlege mal, welches Wirtschaftsgut Du wirklich 100%ig ohne ein anderes Wirtschaftsgut sinnvoll nutzen könntest. Da fallen mir nicht so viele ein.
Das ist leider vollkommen falsch, denn Dockingstations und auch Bildschirme haben einzig und allein die Funktion zusammen mit einem anderen Gerät genutzt zu werden. Ohne andere Geräte wären sie tot und nicht nutzbar.
Ja, das kann sofort als GWG abgeschrieben werden. Quelle weiss ich nicht - ich bin Ingenieur. Mir wurde das auch lediglich von Kaufleuten gesagt - bei uns im Unternehmen (sehr renommiertes Grossunternehmen) wird das so gehandhabt.
Wo kann ich das nach lesen, dass das so ist? Also kann das sofort abgeschrieben werden?