Zählt Kindergeld zum Einkommen (Grundsicherung + Rente)?
Hallo,
mich plagt weiterhin die Sorge "Grundsicherung"... Ich erhalte Erwerbsminderungsrente. Meine Eltern erhalten für mich Kindergeld. Ich wohne aber nicht mehr in der "Elterlichen Wohnung". Nun meine Frage, wird das Kindergeld beim Grundsicherungsantrag mit angerechnet? Wie gesagt, das Kindergeld erhalten meine Eltern und nicht ich.
Bitte gebt mir schnellstens eine Antwort. Muss mir eine Wohnung suchen.
Wisst ihr wie lang die Bearbeitungszeit für Grundsicherung ist?
Danke im Voraus, Benjamin
2 Antworten
Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, wieso erhalten sie denn das Kindergeld? Das musst du dir als Einkommen anrechnen lassen. Die Bearbeitungszeit ist releativ egal. Wenn du bedürftig bist, und Mittellosigkeit nachweist, bekommst du sofort einen Vorschuss, der anschließend verrechnet wird.
Also ich gehe davon aus, dass Du von Deinen Eltern nach wie vor unterstützt wirst. Solange Deine Eltern keinen Überleitungsantrag stellen, damit Du das Kindergeld bekommst, musst Du es dir auch nicht anrechnen lassen. Wenn Deine Eltern das Kindergeld an Dich auszahlen lassen, wird es komplett von der Grundsicherung abgezogen.LG