Nach wieviel Jahren arbeit zählt es wie eine Ausbildung
Habe einen Arbeit bekommen ohne eine Ausbildung in diesen bereich gemacht zu haben. Nach wieviel Jahren Arbeit zählt es als ob ich die Ausbildung gemacht hätte? Ich werde auch auch verschieden Schulungen gehe usw...
5 Antworten
Automatisch erhält man den Abschluss nicht.
Man kann aber, wenn man z.B. die 1,5-fache Ausbildungsdauer im Büro gearbeitet hat (also 4,5 Jahre) bei der IHK zur Externenprüfung zum Bürokaufmann zugelassen zu werden.
Man muss natürlich die Art der Tätigkeit nachweisen, zB durch ein detailliertes Zeugnis.
Dann kann man theoretisch zum nächsten Termin die ganz normale Prüfung machen (schriftlich und praktisch).
Das ist aber kaum zu schaffen. Zweckmäßig ist der Besuch eines halbjährigen Vorbereitungskurses bei einem privaten Bildungsträger oder bei der IHK. Ersterer wird u.U. sogar von der Arbeitsagentur gezahlt, der bei der IHK allerdings nicht.
Dann kann man die Prüfung schaffen. Bei mir war es jedenfalls so.
Man bekommt also seinen Berufsabschluss nicht geschenkt, kann ihn aber in einem halben Jahr nachholen. Eine tolle Sache, finde ich.
Dieser Weg ist allerdings noch nicht sehr bekannt!
Guter Hinweis. DH! Es ist wirklich nicht sehr bekannt.
Natürlich nie, deswegen ist eine gute fundierte Ausbildung so wichtig. Richtig begehrenswert wird man aber erst durch die passende Mischung von Berufserfahrung und Ausbildung.
Nur eins davon zu haben ist nie von Vorteil. Wobei man leichter die Berufserfahrung als die Ausbildung bekommt, da viele Leute arbeiten müssen, um sich irgendein Luxus zu erlauben.
Aber keine Angst, es gibt Branchen wo du ohne Ausbildung aber mit entsprechender Berufserfahrung einiges erreichen kannst. Nur ist das nicht so einfach.
Nach wieviel Jahren der Berufstätigkeit eien "quasi" Anerkennung wie bei einem Abschluss "gemacht" wird, ist nirgends gesetzlich geregelt. Sammel auf jeden Fall alle Zertifikate von den Fortbildungen, die du bisher gemacht hast. Sind immer wichtig, wenn du dich mal woanders bewerben willst. Willst du dich "nachprüfen" lassen frage bei er IHK o.v. an, ob und wann dei sowas machen.
Allein bei der Bezahlung wurde bei manchen Tarifverträgen eine "Gleichstellung" durch die Gewerkschaften erkämpft. Du musst dich also 1. nach dem gültigen Tarifvertrag in deiner Brache erkundigen und 2. dann auch noch schaeun, ob die Firma in der du arbeitest überhaupt Tariflohn zahlt.
Nie, aber du kannst bei deinem nächsten Arbeitgeber aber die Arbeitszeit nachweisen - lass dir unbedingt alle Schulungen schriftlich bestätigen.
Eine Arbeit ohne Ausbildung wird immer nur als Hilfsarbeit eingestuft. Die Schulungen wirst du wahrscheinlich nach Bedarf machen, weil es für den Betrieb förderlich ist.
Ganz genau. Du wirst niemals ein Abschlusszeugnis haben und das wird dir dann bei vielen Arbeitgebern ein Bein stellen. Das ist hier eben so.. kannst du es nicht richtig nachweisen und belegen, ist es nichts wert!